Hallo.
Ich würde meine Ausbildung gerne aus persönlichen Gründen kündigen.
Ich bin noch in der Probezeit und frage mich: Kann ich an dem Tag der Kündigung sofort nach Übergabe der Kündigung (persönliche übergabe) aus dem Betrieb gehen oder muss ich noch arbeiten?
Im Internet finde ich folgende Antwort:
§ 22 Abs. 1 BBiG
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Bedeutet das ich kann nach Abgabe gleich wieder gehen?
Es handelt sich hier (da das immer wieder verwechselt wird) um ein BerufsAUSBILDUNGSverhältnis und KEIN BerufsARBEITSverhältnis.
Vielen lieben Dank im Vorraus für die Antworten