Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (Fehlzeiten)

Hallo ihr Lieben,
Zur Zeit mache ich eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten die ich dieses Jahr (hoffentlich) gut absolvieren werde. Ich habe eine Frage zum Thema Fehlzeiten. Es heißt man darf nicht mehr als 30 Schultage->180 Schulstunden oder mehr als 45 Arbeitstage in der Praxis fehlen.
Bisher habe ich aus gesundheitlichen Gründen insgesamt schon 30 Tage fehlen müssen, davon sind es 7 Schultage (Dienstag habe ich den ganzen Tag Schule) und 23 Arbeitstage in der Praxis… Da ich Mittwoch’s erst zur Arbeit muss und anschließend zur Schule gehe, frag ich mich ob das als ganzer fehlender Arbeitstag oder Schultag berechnet wird ? Und wie benachrichtigt man die Ärztekammer über die Fehlzeiten?
Ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten.

Na, da hast Du ja noch mal so viele Tage „frei“ bis die 45 Tage erreicht sind.
Das kriegst du noch hin !
Irgendwie hast Du wohl was missverstanden.
Die späteren Patienten sind krank, das musst Du nicht selbst vormachen !
Du sollst ihnen doch helfen .

:smile:

Hallo,

Sagt wer und steht wo?
Und was steht da genau?

Ich kann die Frage nicht beantworten. Aber die Kammer. Einfach dort anrufen und fragen, vielleicht die Ausbildungsberaterin.
Wie man die Kammer über die Fehlzeiten benachrichtigt? indem „die Kammer“ Dein „Berichtsheft“ - oder wie auch immer das ding offiziell heissen mag - einsieht.

Gruß
Jörg Zabel