Hallo alle miteinander!
Zu erst einmal - mir ist bewusst, dass dieses Thema hier bereits öfter angeschnitten und behandelt wurde, aber nachdem ich mir die Beiträge hier und natürlich auch auf anderen Internetforen durchgelesen habe und meine Fragen leider nur zum Teil beantwortet wurden, bzw. neue Fragen aufgeworfen wurden, habe ich beschlossen, selbst mal etwas zu schreiben. Ich hoffe, ihr seid mir deswegen nicht böse und antwortet trotzdem.
Ich bin zur Zeit im ersten Lehrjahr meiner Ausbildung und will nun meinen Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Hierfür gibt es verschiedene Gründe; einer davon ist, dass die Entfernung von meinem Ausbildungsbetrieb zu meinem Wohnort einfach ca. 50km beträgt, was enorm auf meinen Geldbeutel drückt.
Ich habe mich bereits begonnen, mich in meinem Heimatort zu bewerben und bin mir sicher, bald ein positives Feedback zu erhalten und habe daher jetzt ein paar Fragen.
Natürlich gibt es die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages, allerdings bezweifle ich, dass mein Betrieb das durchgehen lässt, daher wäre eine Kündigung mit vier-wöchiger Frist eher wahrscheinlich.
Aus dem BBiG geht ja zunächst folgendes hervor:
§ 22 Kündigung
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben
oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
Beides ist bei mir nicht der Fall, da kein wichtiger Grund vorliegt und ich die Ausbildung auf jeden Fall fortsetzen will.
Daher meine Frage: Kann man Ausbildungsbetrieb sich meiner Kündigung widersetzen? Und wie sieht das mit dem Schadensersatz aus(§23 BBiG)?Bezieht sich die vier-Wochen-Frist auf irgendeinen Tag im Monat oder auf das Monatsende oder auf den 15.?
Dann noch eine Frage den Urlaub betreffend. Ich habe schon mehrmals gelesen, dass man sich den Urlaub, der einem noch zusteht, auf jeden Fall ausbezahlen lassen soll - was ja auch sinnvoll ist. Ich habe im Jahr einen Anspruch von 25 Urlaubstagen, also 2 Tage pro Monat. Bezieht sich die Ausbezahlung auf das ganze Jahr oder nur auf die Zeit, die ich tatsächlich in dem alten Ausbildungsbetrieb bin? Beispielsweise habe ich noch Resturlaub aus dem Vorjahr.
Und wie ist das mit der Auszahlung der Vergütung?
Außerdem würde ich gerne wissen, wie das mit dem Vertragsabschluss beim neuen Ausbildungsbetrieb aussieht. Darf ich den schon unterschreiben, wenn ich offiziell noch den Vertrag mit dem alten Betrieb habe? Gelesen habe ich nämlich oft, dass man erst kündigen soll, wenn man den neuen Betrieb sicher hat! Aber ich kann doch zu diesem Zeitpunkt theoretisch noch gar nicht wissen, wann/ob mich mein alter Betrieb gehen lässt!
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antwort!
Liebe Grüße, Straspberry