Hallo,
kurze Frage: darf ein Ausbildungsbetrieb das Erreichen eines QA als Voraussetzung in den Ausbildugnsvertrag aufnehmen (Ausbildungsvertrag wird vor den Prüfungen abgeschlossen und setzt das Erreichen des QA aus Muss-Bedingung für das Zustandekommen des Vertags voraus)?
Hab im Netz gesucht und den allg. Passus gem. § 11 BBiG mit „… Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann …“ gefunden aber die Formulierung ist allgemein und meine Frage daher ob der QA als eine dieser Voraussetzungen definiert werden kann?
Danke