Ausbildungsvertrag vor Antritt kündigen!?

Hallo liebe User,

ich habe ein sehr großes Problem und bräuchte eure Meinung. Ich habe vor etwa 3 Wochen ein Ausbildungsvertrag unterschrieben, da ich dachte das ich nichts besseres bekommen werde. Nun habe ich gestern von einer sehr guten Firma bescheid bekommen, dass ich dort eine Ausbildung tätigen darf. Es gibt viele Gründe die für die Neue Firma sprechen, z.b. dass ich bei dieser Sehr großen Firma nach der Ausbildung übernommen werde und bei der anderen leider nicht. Auch die Ausbildungsvergütung fällt höher aus. Und noch einige andere „features“.

Nun zu meiner Frage, kann ich diesen Ausbildungsvertrag nun noch kündigen, obwohl die Ausbildung am 2.08.10 beginnen würde und ich auch schon in der IHK eingetragen bin? Ich weiß dass es sehr kurzfristig ist, aber es geht nunmal um meine zukunft!

Ich bitte um schnelle Antworten, da ich es so bald wie möglich hinter mich bringen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo MiKing,

das ist überhaupt kein Problem. Auch wenn du die Ausbildung schon angefangen hättest, dann könntest du noch immer ohne Grund in der Probezeit kündigen.

Also schreib kurz einen netten Brief an deinen Betrieb, damit sie die Stelle vielleicht noch anderweitig besetzen können.

Hoffe dir geholfen zu haben.

Gruß ali76

P.S. Hier noch der Tipp während der Probezeit:

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Die Kündigung in der Probezeit muss aber schriftlich erfolgen.

Kündigungsschreiben

Da bei einer Kündigung in der Probezeit keine Gründe genannt werden müssen, ist sie sehr einfach zu verfassen. Sie sollte an den Vertragspartner im Ausbildungsvertrag adressiert werden. Falls der Azubi noch minderjährig ist, müssen auch die Personen unterschreiben, die die elterliche Sorge haben, in der Regel die Eltern.

Sehr geehrter Herr / Frau _____ (Vertragspartner)
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz in der Probezeit zum ________(Datum).
Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigten bei minderjährigem Azubi)

Vielen Dank für die super schnelle Antwort.

Nun, aber ich habe die Ausbildung ja noch garnicht begonnen, die Probezeit beginnt doch erst ab Ausbildungsbeginn. Aber es ist wirklich garkein Problem jetzt 2 Monate vorher noch zu kündigen? Auch wenns schon in der IHK registriert ist und weiteres?

Wirklich vielen Dank für die schnelle Hilfe, ich verzweifel noch…

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
das Gesetz sieht das zwar nicht vor, aber da man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann, spricht nichts dagegen die Ausbildung gar nicht erst anzutreten. Was sollen die denn machen? Das passiert durchaus häufiger mal. Ich weiß nicht, ob da irgendwelche Eintragungsgebüren auf Dich umgelegt werden können.
Gruß

Nein, es ist kein Problem. Jedoch sag dem Betrieb so schnell wie möglich bescheid. In den seltensten Fällen wollen Unternehmen eine Entschädigung haben. Deshalb so schnell wie möglich, es ist ja auch noch früh, und nicht 5 vor 12.

Gruß
ali76

vielen Dank für die ganzen super Antworten. Ich habe nun gestern meinem Betrieb bescheid gesagt. Und sie finden es zwar sehr schade, können mich aber verstehen. Es ist also kein problem. Nun kann ich in die Zukunft starten :wink:

vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo, leider ist mir da noch kein Fall so im beruflichen vor gekommen. Am besten mit dem Betrieb und der IHK Verbindung aufnehmen und die Sachlage klären
MFG Stephan

hallo. ich war mir jetzt selbst nicht mehr ganz sicher, da meine ausbildung nun ja etwas länger zurück liegt… aber hab mich grade mal durchs googlen schlau gemacht…

es ist möglich und stellt rechtlich garkein problem dar. so etwas kommt häufiger vor und die betriebe kennen das schon. vom gesetz her ist eine 3 monatige probezeit festgelegt, die beiden parteien die möglichkeit bietet sich gegenseitig kennenzulernen. in diesen 3 monaten können beide parteien, ohne angabe von gründen das arbeitsverhältnis auflösen… also dürfte es vorher auch überhaupt gar kein problem darstellen… wie gesagt… so etwas kommt immerwieder mal vor…

viel glück bei deiner ausbildung