Ausbildungszeugnis

Hallo,

bitte um Stellungnahme über das folgende Ausbildungszeugnis. Berufsbild ist Fachkraft für Lagerlogistik. Die Ausbildung wurde mit über 20 Jahren begonnen und vorher bereits als Aushilfe in diesem Betrieb tätig.
Danke im voraus!

Herr… geboren am … in … trat am … als Auszubildender im Beruf Fachkraft für Lagerlogistik in unser Unternehmen ein.

Während der Ausbildung wurde Herr… in unserer Niederlassung in … beschäftigt. Die Ausbildung erfolgte nach dem Ausbildungsrahmenplan. Herr… konnte sich umfassende Einblicke in folgende Arbeitsabläufe verschaffen:

  • Prüfung, Verbuchung und Einlagerung der eingehenden Waren,
  • Kommissionierung,
  • Warenversand,
  • Erstellung von Tourenplänen,
  • Reservierungen,
  • Lagerpflege.

Herr… war ein äußerst interessierter Auszubildender und eignete sich während seiner Ausbildung solide Fachkenntnisse an, die er sicher in der Praxis eingesetzt hat. Durch sein hohes Engagement, seine gute Auffassungsgabe und berufliche Erfahrungen konnte er sich schnell in die verschiedenen Abteilungen unseres Betriebes einarbeiten.

Seine Arbeitsergebnisse entsprachen stets hohen Anforderungen. Auch starkem Arbeitsanfall war Herr… jederzeit gewachsen. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt Herr … stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei. Herr… war freundlich und hilfsbereit.

Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer … hat Herr… am … erfolgreich abgelegt. Nach Beendigung der Ausbildung konnten wir ihn nicht in ein Angestelltenverhältnis übernehmen.

Wir danken Herrn … für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine weitere Zukunft alles Gute.

Schulnote 4
Hallo

vorausgesetzt, dass durch die fehlenden Datumsangaben keine weiteren Informationen unterschlagen wurden.

Begründung:
Nur allgemeines Geschwalle, nix Konkretes.
Kein Bedauern wegen Nicht-Übernahme.

Gruss,
TR

Das Zeugnis ist nach den bekannten Schema erstellt wurden. Ausser der schwachen Formulierung kann ich da jetzt nichts extrem negatives ansehen. Der letzte Zusatz wegen „Nichtübernahme“ ist auch allenfalls Gesülze und wertet den Rest nicht ab. In der Berufsgruppe ein gängiges Schreiben.

Hi!

Ausser der schwachen Formulierung kann ich da jetzt nichts
extrem negatives ansehen. Der letzte Zusatz wegen
„Nichtübernahme“ ist auch allenfalls Gesülze und wertet den
Rest nicht ab. In der Berufsgruppe ein gängiges Schreiben.

Dann - sorry - weißt Du nicht wirklich etwas pber das Thema, welches Du hier gerade beurteilst.

Das Zeugnis ist so gerade an der Grenze dessen, was man vor Gericht nicht mehr ohne weiteres angreifen kann.

Sprich: Das schlechtest Machbare für den AG ohne Probleme fürchten zu müssen.

Gruß
Guido

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3 mit sehr vielen Minuszeichen
Hi!

Herr… geboren am … in … trat am … als Auszubildender
im Beruf Fachkraft für Lagerlogistik in unser Unternehmen ein.

Da dem fleißigen Leser hier die Geschichte bekannt ist, motze ich mal nicht wegen der fehlenden Daten…

Während der Ausbildung wurde Herr… in unserer Niederlassung
in … beschäftigt. Die Ausbildung erfolgte nach dem
Ausbildungsrahmenplan. Herr… konnte sich umfassende
Einblicke in folgende Arbeitsabläufe verschaffen:

  • Prüfung, Verbuchung und Einlagerung der eingehenden Waren,
  • Kommissionierung,
  • Warenversand,
  • Erstellung von Tourenplänen,
  • Reservierungen,
  • Lagerpflege.

Herr… war ein äußerst interessierter Auszubildender und
eignete sich während seiner Ausbildung solide Fachkenntnisse
an, die er sicher in der Praxis eingesetzt hat. Durch sein
hohes Engagement, seine gute Auffassungsgabe und berufliche
Erfahrungen konnte er sich schnell in die verschiedenen
Abteilungen unseres Betriebes einarbeiten.

Bis hierhin das übliche Gesülze, an dem allein betrachtet nichts auszusetzen wäre.

Seine Arbeitsergebnisse entsprachen stets hohen Anforderungen.

…nur nicht den unseren

Auch starkem Arbeitsanfall war Herr… jederzeit gewachsen.

…indem er zusah, wie die anderen ihn erledigten?
Da fehlt schlicht das WARUM.

Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt Herr … stets zu
unserer vollen Zufriedenheit.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass gerade bei dem Part, der eigentlich allein betrachtet einer „2“ entspräche, von der Vergangenheit in die Gegenwart gewechselt wird.
Nicht während seiner Ausbildungszeit, sondern JETZT ist das so!

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten
war stets einwandfrei.

Ganz klares Statement:
Er kam mit Kunden und Kollegen zurecht, hatte aber ein Problem mit Vorgesetzten.

Herr… war freundlich und hilfsbereit.

Aber auch nicht stets, auch nicht meistens - nur ein oder zwei mal.

Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer …
hat Herr… am … erfolgreich abgelegt.

Also mit einer knappen 4.
Wäre der Abschluss gut oder gar sehr gut, würde es da stehen.

Nach Beendigung der
Ausbildung konnten wir ihn nicht in ein Angestelltenverhältnis
übernehmen.

Wir WOLLTEN es aber auch gar nicht - sonst hätten wir es geschrieben.

Wir danken Herrn … für seine Mitarbeit und wünschen ihm für
seine weitere Zukunft alles Gute.

Schade, dass er endlich geht…
Kein Erfolgswunsch (schließlich hat er hier auch nie etwas auf die Reihe bekommen), kein Bedauern (kurz: YIPPIE!!!)

Es ist kein wirklich tolles Zeugnis - es ist sogar eher mies!
Aber ohne zu beweisen, dass Du besser warst (viel Spaß dabei), wirst Du es nicht angreifen können…
Es hört sich an, als wisse der Aussteller, was er da schreibt.

VG
Guido

danke erstmal Guido, dass du dich meinem Zeugnis wieder widmest!

„Bis hierhin das übliche Gesülze, an dem allein betrachtet nichts auszusetzen wäre.“

wie ist das mit dem „wurde beschäftigt“, wird das normalerweise nicht immer besser formuliert? Ist das hier auch noch eine 3?

„…nur nicht den unseren“

also müsste es heißen, entsprachen stets unseren hohen Anforderungen?
um welche Notenstufe zu ergeben?

„…indem er zusah, wie die anderen ihn erledigten?
Da fehlt schlicht das WARUM.“

wie ist das nun gemeint? Welches Warum? Steht doch in anderen Arbeitszeugnissen auch immer so drinnen.

„Nicht während seiner Ausbildungszeit, sondern JETZT ist das so!“

axo, aber Rechtschreibfehler müsste der Betrieb schon korrigieren?!

„Ganz klares Statement:
Er kam mit Kunden und Kollegen zurecht, hatte aber ein Problem mit Vorgesetzten.“

Wie könnte ein solches Problem in der Praxis aussehen?

„Es ist kein wirklich tolles Zeugnis - es ist sogar eher mies!“

Wenigstens schonmal besser als das erste.^^

„Also mit einer knappen 4.
Wäre der Abschluss gut oder gar sehr gut, würde es da stehen.“

jo, dass hast du recht gut erkannt. War ne 4+. Aber worin sieht man die Notenstufe jetzt bei diesem Satz? Könnte man auch hier eine Umformulierung verlangen, wenn man trotzdem ne 4 in der Prüfung hatte?

Hi!

wie ist das mit dem „wurde beschäftigt“, wird das
normalerweise nicht immer besser formuliert? Ist das hier auch
noch eine 3?

Das Problem ist, dass man Zeugnisse nicht nach Passagen beurteilen kann.
Ob es denn eine 3 oder 4 oder 2 ist, stellt sich heraus, wenn es komplett gelesen wurde.
Nur soviel: Würde das Zeugnis so weitergehen, wäre es ok…

„…nur nicht den unseren“

also müsste es heißen, entsprachen stets unseren hohen
Anforderungen?

Zum Beispiel

um welche Notenstufe zu ergeben?

Siehe oben: Man KANN ein Zeugnis nicht nach Fragmenten beurteilen!

„…indem er zusah, wie die anderen ihn erledigten?
Da fehlt schlicht das WARUM.“

wie ist das nun gemeint? Welches Warum?

…durch seinen hohen Einsatz…
wäre so ein Beispiel

Steht doch in anderen
Arbeitszeugnissen auch immer so drinnen.

Nö.
Und wenn doch, dann stimmt auch der Rest, und es wird an anderer Stelle „ergänzt“

„Nicht während seiner Ausbildungszeit, sondern JETZT ist das
so!“

axo, aber Rechtschreibfehler müsste der Betrieb schon
korrigieren?!

Nur IST das kein Schreibfehler.

„Ganz klares Statement:
Er kam mit Kunden und Kollegen zurecht, hatte aber ein Problem
mit Vorgesetzten.“

Wie könnte ein solches Problem in der Praxis aussehen?

Hat nicht auf ihn gehört, hat ihn nicht akzeptiert, hat ihn beleidigt, hat ihm aufs Maul gehauen…

Wenigstens schonmal besser als das erste.^^

Und es ist ein AUSBUILDUNGSzeugnis.
Bei Bewerbungen könnte man Probearbeiten etc. anbieten.
Denn ganz klar: EIN mieses Zeugnis macht eine Karriere nicht zwangsläufig kaputt.
Blöde ist es allerdings, dass es das EINZIGE Zeugnis ist?

jo, dass hast du recht gut erkannt. War ne 4+. Aber worin
sieht man die Notenstufe jetzt bei diesem Satz? Könnte man
auch hier eine Umformulierung verlangen, wenn man trotzdem ne
4 in der Prüfung hatte?

Nö.
Allerdings könnte ein guter praktischer Teil das Ganze relativieren.
Ich hatte in meiner kfm. Abschlussprüfung auch nur eine 4+ - aber „sehr gute“ Ergebnisse im praktischen Teil.
Zugegeben musste ich mich mit dem Ausbildungszeugnis aber auch nie bewerben, da ich boch mehr als ein Jahrzehnt dem Unternehmen erhalten blieb.

Aber VERLANGEN kannst Du das kaum.

Ich würde versuchen, den Teil mit dem einen Wort in der Gegenwart ändern zu lassen, da das ziemlich fies ist.

Ansonsten solltest Du Dich damit bewerben auf Teufel komm raus und bei Vorstellungsgesprächen Boden gut machen…

VG
Guido

Herr… war freundlich und hilfsbereit.

„Aber auch nicht stets, auch nicht meistens - nur ein oder zwei mal.“

also wäre Herr… war meistens freundlich und hilfsbereit schon eine Steigerung von dem was es jetzt ist? Stehen Sätze mit „meistens“ nicht normalerweise für sehr unterdurchschnittliche Bewertungen?

„Nur IST das kein Schreibfehler.“

Dann eben Grammatik, da ja wohl offensichtlich ein anderer Zeitraum damit angesprochen wird als der, den das Zeugnis bescheinigen soll.

„Das Problem ist, dass man Zeugnisse nicht nach Passagen beurteilen kann.
Ob es denn eine 3 oder 4 oder 2 ist, stellt sich heraus, wenn es komplett gelesen wurde.
Nur soviel: Würde das Zeugnis so weitergehen, wäre es ok…“

Also steht es der Firma vollkommen frei, ob nun „wurde beschäftigt“ oder „war tätig“ geschrieben wird.?

„Nö.Und wenn doch, dann stimmt auch der Rest, und es wird an anderer Stelle ergänzt.“

Könnte ich dann auch noch weitere „3-“ Formulierungen „verlangen“, beispielsweise zu Stärken in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen, Arbeitsstil, Arbeitsbereitschaft o. ä., wenn diese Firma schon alles so aufsetzt, dass man es vor Gericht schwer anfechten kann? Vielleicht durch einen zweiten Absatz oberhalb dessen, mit dem Satz zu Arbeitsqualität und Quantität.

„Und es ist ein AUSBUILDUNGSzeugnis.
Bei Bewerbungen könnte man Probearbeiten etc. anbieten.
Denn ganz klar: EIN mieses Zeugnis macht eine Karriere nicht zwangsläufig kaputt.
Blöde ist es allerdings, dass es das EINZIGE Zeugnis ist?“

ja, im Moment das einzige Arbeitszeugnis.

„Könnte man auch hier eine Umformulierung verlangen, wenn man trotzdem ne 4 in der Prüfung hatte?“
„Aber VERLANGEN kannst Du das kaum.“

Heisst es nicht, der Betrieb muss das Zeugnis so schreiben wie der AN es wünscht, wenn er nicht damit einverstanden ist? Ausgeschlossen natürlich die Leistungsbeurteilung. Habe das glaube ich so mal gelesen.

Hi!

also wäre Herr… war meistens freundlich und hilfsbereit
schon eine Steigerung von dem was es jetzt ist?

Nö, das wäre mit DIESEM Zeugnis noch einmal eine Kategorie schlechter.

Dann eben Grammatik, da ja wohl offensichtlich ein anderer
Zeitraum damit angesprochen wird als der, den das Zeugnis
bescheinigen soll.

Es ist kein Fehler, es ist ein Stilwechsel.

Also steht es der Firma vollkommen frei, ob nun „wurde
beschäftigt“ oder „war tätig“ geschrieben wird.?

Klar.

Könnte ich dann auch noch weitere „3-“ Formulierungen
„verlangen“,

Nein

Heisst es nicht, der Betrieb muss das Zeugnis so schreiben wie
der AN es wünscht, wenn er nicht damit einverstanden ist?
Ausgeschlossen natürlich die Leistungsbeurteilung. Habe das
glaube ich so mal gelesen.

Keine Ahnung, wo Du das gelesen hast, aber kurz:
Der Autor eines solchen Statements hat mal so überhaupt keine Ahnung - das ist völlig absurd.

VG
Guido

„Nö, das wäre mit DIESEM Zeugnis noch einmal eine Kategorie schlechter.“

was wäre dann ein Stückchen besser als so wie es im moment da steht?

„Es ist kein Fehler, es ist ein Stilwechsel.“

Ist das irgendwo festgelegt? Mir kommt es eher so vor, als hätte dieser Satz mit dem Ausbildungszeugnis nichts zu tun, da er ja einen anderen Zeitraum anspricht.

Müssen im Zeugnis nicht normalerweise Angaben zu Stärken in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen, Arbeitsstil, Arbeitsbereitschaft o. ä. gemacht werden?

Gibt es einen unterschied zwischen „äußerst interessiert“ und „sehr interessiert“ oder ist das auf der selben Ebene?

THX

Hi!

Da wird sich nichts ändern, wenn man einzelne Wörter ändert.

Entweder war man wesentlich besser - dann sollte man das im Zweifel auch vor Gericht beweisen können…

…oder man war eben nicht besser - dann sollte man mit den Konsequenzen (hier ein nicht so tolles Zeugnis) leben lernen…

Sorry, aber mehr mag ich dazu einfach nicht schreiben, da wir das Thema schon einige Male durchgekaut haben.

VG und viel Bewerbungserfolg
Guido

k, aber noch vielen Dank für die vielen Infos!