Hallo,
die Abluft ist belastet und zwar mit Lösemitteln, da es sich
hier um eine Absaugung eines Arbeitsplatzes handelt, an dem
mit Lösemitteln Teile gereinigt werden können bzw. Farben in
geringen Mengen gemischt werden. es handelt sich hierbei um
eine Ex-Zone 2, wobei die Emissionen in einem Bereich liegen,
der noch keine Genehmigung nach BImSchG erfordert.
Wenn keine Anforderungen nach BImschV vorliegen,
dann muß du da auch nix einhalten.
Scheint mir eh nur der übliche Poppelkram zu sein, der von irgend
welchen Krümmelkackkern wie Sicherheitsinspektor oder BG zum
Problemfall hochstilisiert wird (kann das sein?).
Ich habe zwar von Lüftungstechnik im Speziellen keine Ahnung,
aber ich wüsste nicht, welchen Unterschied es macht,
ob die Abluft senkrecht oder waagerecht rausgeht.
Ausnahme: In unmittelbarer Nähe ist in Ausblasrichtung
irgend was kritisches (Gebäude mit Büros usw.).
Gruß Uwi