Ausführung während Haft

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Dazu wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Verantwortlichen ihrer JVA, denn da habe Ich keinen Plan…

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

hallo,

das kommt darauf an auf welcher Lockerungsstufe man sich befindet und wieviel haft man noch vor sich hat.
Die 1. Ausführung dient erstmal dazu wichtige Behördentermine wahrzunehmen,oder sich um eine Wohnung zu kümmern, sicherlich kann man das familientreffen damit verbinden, wenn der zuständige Beamte mitspielt und keine Sicherheitsbedenken hat.Der Inhaftierte sollte seinen Abteilungsleiter einfach mal fragen.

Bei Rückfragen gerne
mfg
Kaisen

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Das entscheidet die Haftanstalt.

Sorry, das ist keine rechtliche Frage, dies können Sie doch leicht durch eine Nachfrage in der JVA klären.

M.f.G. Paul H.

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Hallo,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich kann mir vorstellen, dass bei einem begleitenden Ausgang (Zahnarzt oder andere Besuche, wie Behördengänge) private Zusammenkünfte nicht gestattet sind.
Genaueres kann die Anstaltsleitung sagen.
M.f.G.

Ein eindeutiges Jein.

Jeder Freigang und jede Ausführung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Es gibt da die unterschiedlichesten Vorgaben.

Fragen Sie die Justizbeamten.

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Ausführung nennt man ein stundenweises Verlassen der Anstalt für eine begrenzte Zeit unter Aufsicht. Da würde ich doch direkt mal die Aufsicht fragen. Ich denke aber mal ja. Normalerweise bekommt man in der Anstalt ein Infoblatt dazu. Mit Sachen, die man darf und welche nicht.

keine Ahnung, dies ist keine Strafrechtsfrage. Ich würde einfach die Beamten vor Ort fragen.

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Hallo,
kann ich leider nicht beantworten.
Tschau

Hallo,
ich möchte nicht leichtfertig eine falsche Auskunft geben und bitte an entsprechender Stelle in der Haftanstalt nachfragen.

Sorry und alles Gute,
strucki

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Hallo,

das ist nicht mein Gebiet, da kenne ich mich nicht aus - dazu bitte die Mitarbeiter der JVA befragen (Seelsorger?), die Beratung dazu ist auch deren Job.

Grundsätzlich: Müsste gehen - warum nicht?

Gruß
polos

Tut mir leid, aber mit Strafvollstreckungssachen kenne ich mich zu wenig aus. sorry

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Sorry, in Vollstreckungssachen kenne ich mich nicht aus und kann daher leider nicht fundiert antworten.

OpiWahn

Hallo.

Keine Ahnung. Mir ist auch nicht klar, was das mit Strafrecht oder Prozessrecht zu tun haben soll.
Da gibt es ja sicherlich Personen in der Einrichtung, die Ihnen die Frage beantworten können.

Grüße, Steffen

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Darf man bei seiner 1.ten Ausführung als Häftling seine
Familie besuchen bzw. seine Verlobte treffen?