Ausfuhrbegleitdokument + Gestellung

Hallo zusammen,

ich muss gestehen, dass ich mich in diesem Thema so gut wie gar nicht auskenne, weshalb ich mich an euch wende:

Folgendes Szenario:
Ich, mit Firmensitz in Kaiserslautern, stelle eine Stückgutsendung bereit, die in Hamburg aufs Schiff gehen soll.
Der zuständige FCA-Spediteur erstellt mir das ABD.
Das heißt, er holt die Ware per LKW bei mir ab, gestellt in Hamburg und übersendet mir nachträglich das benötigte Dokument.
Ist dieser Vorgang so korrekt oder muss mir das ABD bereits vor Übernahme der Sendung vorliegen?

Liebe Grüße