Ausfuhrnachweis Streckengeschäft

Hallo zusammen,
folgenden Situation:
Warenlieferung erfolgt von 1. Drittstaat an anderen 2. Drittstaat. Fakturierung erfolgt von Firma in Drittstaat 1 and Firma in Deutschland und dann von Fa. in Deutschland and Firma in Drittstaat 2.
Muss die deutsche Firma einen Ausfuhrnachweis beibringen um von der Steuer befreit zu werden oder fällt die gar nicht erst an…?
Hat es eine Bedeutung wenn die Fa. in Drittstaat 2. zur Firmengruppe der deutschen Firma gehört?
Gruss
mopar

Hallo mopar,
bin nun kein Experte im Aussenhandel, aber ich würde deine Frage bejahen, denn:
In dem Moment wo Aussenhandelsgeschäfte über Deutschland abgewickelt werden ist sicher der Fiskus beteiligt und will wissen, welche Waren wie, und wohin und zu welchen Konditionen abgewickelt werden. Selbst wenn dies nur papiermäßig geschieht ist es dennoch ein Aussenhandelsgeschäft, denn theoretisch könnten die waren ja auch über deutschen Boden weiterversendet werden.
Nach meinem Verständnis ist es eigentlich auch klar, dass,mit einer deutschen Fakturierung auch steuerliche Relevanzen zu berücksichtigen sind… Wo kämen wir hin, wenn jeder hier in Germany seine Waren von Ausland zu Ausland fakturiert, letztlich seinen gewinn damit macht, aber so tut als ginge das den Fiskus nichts an. Letztlich ist es ein Produkt innerhalb der Exportbilanz!
Aber es gibt eine einfachere Lösung und eine sichere dazu, für das Problem:
Einfach mal bei der zuständigen Zollbehörde anrufen, das Problem schildern und die sagen sehr kompetent, was dazu zu tun ist!

Grundsätzlich gilt aber sicher:

Jedes Geschäft von Deutschland aus ist ein Geschäft, welches zu versteuern ist!
Und wenn aus Deutschland Zahlungen fließen, Einnahmen kommen, ist es eben ein Geschäft. Die Zugehörigkeit zu einer Firmengruppe dürfte dabei wohl keine Rolle spielen…

Am besten sicher mit Zoll zu klären oder vielleicht auch mit IHK!!!

schöne Grüße,

Michael Wihr