Ungeimpfte Mutter im Pflegeheim hier in Sachsen, möchte über Weihnachten Tochter und Schwiegersohn in Thüringen besuchen. Weitere Kontakte sind nicht vorgesehen.
Für Ungeimpfte gilt:
in Sachsen - Hausstand + 1 Person
in Thüringen - Hausstand + 2 Personen
In beiden Ländern gibt es eine nächtliche Ausgangssperre.
Da die Oma während dieser Tage bei ihrer Tochter übernachtet, spielt hier die Regelung für die Ausgangssperre meiner Meinung nach keine Rolle. Im Pflegeheim ist man aber der Meinung, dass die Oma wegen dieser Sperre nicht außerhalb bleiben darf. Sie kann früh rau, muss aber abends wieder zurück sein.
Ich habe zwar im Internet einiges gefunden, das meine Meinung bestätigt, so richtig was mit Paragraphen oder so, dass ich dann der Heimleitung vorlegen kann, war nicht dabei.
Kann mir hier jemand helfen?
langer