Hallo,
anbei meine Antwort die keine Rechtsberatung ersetzen kann und soll. Zunächst einmal ist es wichtig, dass man ohne im Besitz einer Sache zu sein, bzw. ohne ein exklusives Recht an einer Sache zu haben, fast keine Möglichkeit hat ein Verbot auszusprechen oder dieses zu erwirken. Daher solltest Du generell einmal über mögliche Schutzrechte nachdenken, da das Thema vielleicht gar nicht so teuer und komplex ist wie gedacht. Für Taschen könnte somit ein Geschmacksmuster das richtige Schutzrecht sein. Dieses kostet für die BRD lediglich 70€ und damit wäre z.B. das Design und die Formgestaltung Deiner Tasche geschützt. Darüber hinaus solltest Du Dir auch einmal darüber Gedanken machen, ob Du nicht ein eigenes Label für Deine Taschen schafftst, bzw. Deine eigene Marke ins Leben rufst, unter der Du die genialen Produkte auf den Markt bringst. Die Kosten hierfür liegen bei 350€ für die BRD. Die oben genannten Gebühren sind die Kosten, wenn Du selbst in der Lage bist die Anmeldeunterlagen einzureichen.
Generell ist eine Nähtechnik in diesem Sinn als Handwerk nicht schützbar, daher wirst Du hier keine Schutzmöglichkeiten haben. Was Du überlegen kannst wäre natürlich, dass Du einen Vertrag abschließt der bestimmte Befugnisse und Dinge einräumt, auf der anderen Seite auch Vertragsstrafen vorsieht. Diesen solltest Du jedoch von einem Fachanwalt für Vertragsrecht entwerfen, bzw. überprüfen lassen. Aber auch das kann eventl. Deine Partner nicht daran hindern, dass er es über eine dritte Person umgeht und dort fertigen lässt. Das ist leider freier Wettbewerb, jeder kann’s schneller und billiger anbieten, eventl. sogar besser. Daher bin ich der Meinung, dass Du über ein Geschmacksmuster kombiniert mit einem Vertrag nachdenken solltest, parallel würde ich eine eigene Marke anmelden unter der die Produkte gefertigt und an den Mann gebracht werden. Frei Namen kannst Du checken über namecheck.com
Beste Grüße,
Thomas Moos
wir nähen zur Zeit für Kunsthandwerksmärkte Taschen. Nun
läuft das Geschäft so gut, dass wir mit der Produktion alleine
nicht hinterherkommen. Nun wollen wir Teile unserer Produktion
auslagern. Dazu würden wir gerne Näherinnen von zu Hause
beschäftigen. Jetzt wollen wir vermeiden, dass wir den
Näherinnen unsere Technik beibringen und diese dann die
Taschen selbst verkaufen. Oder für die „Konkurrenz“ für mehr
Geldd produzieren.
Ein Patent oder Gebrauchsmuster haben wir nicht und können
auch keines anmelden.
Wir haben auch schon an eine Geheimhaltungsklausel gedacht,
was aber ja nicht daran hindern würde Unter eigenem Namen zu
produzieren.
Gibt es eine Möglichkeit den Verkauf für die Produkte exklusiv
über uns zu binden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe