Hallo,
üblicher Weise werden die Anteile in der gesetzlichen Rentenversicherung, die jeder Ehepartner während der Ehe erwirbt, bei einer Scheidung aufgeteilt und übertragen.
Wer kann mir hier nähere Informationen geben ???
Und wie sieht es aus, wenn ein Ehepartner bereits Rente bezieht???
Erfolgt dann auch ein Ausgleich mit der Folge einer Rentenkürzung oder Rentenerhöhung ???
Vielen Dank für Eure Antworten.
Stefan Seidel