Ausgleich der gesetzl.Rntenansprüche bei Scheidung

Hallo,

üblicher Weise werden die Anteile in der gesetzlichen Rentenversicherung, die jeder Ehepartner während der Ehe erwirbt, bei einer Scheidung aufgeteilt und übertragen.

Wer kann mir hier nähere Informationen geben ???

Und wie sieht es aus, wenn ein Ehepartner bereits Rente bezieht???

Erfolgt dann auch ein Ausgleich mit der Folge einer Rentenkürzung oder Rentenerhöhung ???

Vielen Dank für Eure Antworten.

Stefan Seidel

Das entscheidet allein das Gericht, wie die Rentenpunkte ausgeglichen werden

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Genau das ist auch mein Wissenstand. Für konkrete Fragen müsste ich mir auch Auskunft einholen. Mit freundlichen Grüßen.

Die Berechnung der Rentenansprüche ist ziemlich kompliziert. Hier gehts um Rentenanwartschaften. Aber um es einfacher auszudrücken:
Grob gesagt: Bei einer Scheidung kriegt jeder ungefähr die Hälfte der Rente des anderen.
Sofern beide bei der Scheidung noch berufstätig sind, wird die Rente bereits hier aufgeteilt und dem jeweils anderen gutgeschrieben.
Bei bereits bezogener Rente weiss ich nicht genau wie das läuft. Ich vermute aber dass hier ebenfalls die Hälfte dem jeweils anderen zusteht.
Ein Anwalt für Familienrecht kann hier genau sagen wie es sich verhält.

Hallo guten Tag habe leider keine Ahnung kann also nicht helfen

hallo,
sorry, kann ich nicht helfen

lisa

Hallo, es tut mir leid aber ich kann hier leider nicht weiter helfen gruss Wolfgang

Die Berücksichtigung der Renten werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs geregelt. es wird der Zugewinn des Rentenanspruchs der Ehezeit halbiert / aufgeteilt.
Das kann zu einer Rentenkürzung oder Erhöhung führen. Bzw, ein Teil der Rente wird für den anderen Partner fällig.

Gruß
EJWW

Mit dem Versorgungsausgleich soll erreicht werden, dass die Ehegatten gleich hohe Rentenansprüche besitzen.

Dafür wird vom Rentenkonto des Ehepartners, der während der Ehezeit die höheren Anwartschaften erworben hat, die Hälfte der Differenz abgezogen und auf das Rentenkonto des anderen Ehepartners übertragen.

Noch nähere Informationen erhälst du zum Beispiel auf der Website http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli… oder direkt beim Fachanwalt für Familienrecht. Da kannst du dann auch deine weiteren, speziellen Fragen stellen.