Hallo, liebe Experten,
ständig wird man von unerwüschter Werbung belästigt. Und schlimmer noch: Man (der viel zitierte Ottonormalverbraucher) hat keine Kontrolle darüber, wem seine persönlichen Daten übermittelt werden. Wer seine Daten leichtfertig herausgibt oder im gestohlen werden, kann sie im Darknet wiederfinden. Das geht nun schon Jahrzehnte so und die Datenschutzbehörden kommen wie zahnlose Tiger daher.
So etwas sollte auf neue juristische Füße gestellt werden. Dazu ist mir folgende Vorgehensweise eingefallen:
Man legt sich eine Website zu. Die kostet nach meinem Kenntnisstand im Jahr über € 100,–. Es könnte sich aber um eine lohnende Investition handeln. Auf dieser Website hinterläßt man nicht nur seine persönlichen Daten im Impressum, sondern auch seine Persönlichen AGB. Sinngemäß könnte man da hineinschreiben, dass bei Empfang von unerwünschter Werbung ein Schadensersatzbetrag in Höhe von € 500.000,-- sofort zur Zahlung fällig sind (Geldgier läßt grüßen.). Gleiches gilt für die Weitergabe meiner persönlichen Daten. Weiterhin legt man fest, dass eine werbetreibende Firma, von der man unerwünschte Werbung erhalten hat, verpflichtet ist, Auskunft darüber zu geben, woher sie meine persönlichen Daten bezogen hat. Kommt sie diesem Auskunftsverlangen nicht innerhalb von 1 Woche nach, wird wird ein Betrag von € 250.000,-- zur sofortigen Zahlung fällig.
Anwendung im Alltag:
Trägt man auf einem (Online-) Formular seine persönlichen Daten ein, um beispielsweise etwas zu bestellen, schreibt man auch immer die Adresse seiner Website dazu, z.B. hinter seinem Nachnamen. Sehr einladend ist auch die Zeile für „Adresszusatz“ oder wo immer noch Platz ist. So ist man seiner Veröffentlichungspflicht nachgekommen. Das Unternehmen, bei dem man auf diese Weise etwas bestellt hat, kann nun Einblick in die Website nehmen und sich eben auch dazu entschließen, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, da gleichwohl auch natürliche Personen das Recht zur freien Vertragsgestaltung haben.
Aus Sicht der werbetreibenden Firmen wären dies ausgelegte Fallstricke, da die persönlichen Daten unkontrolliert elektronisch weiter verarbeitet werden und nicht noch extra dafür Personal eingestellt werden kann, um die (bisher so leicht zu erlangende) Ressource von persönlichen Daten zu überprüfen.
Aus meiner Perspektive findet genau an dieser Stelle der Ausgleich des Machtgefälles statt.
Nehmen wir mal an, da flattert mir nun unerwünschte Werbung ins Haus, auf der nicht nur mein Name und meine Anschrift vermerkt sind, sondern auch meine Website-Adresse, wäre ein Anspruch auf Zahlung des von mir auf meiner Website festgelegten Betrages juristisch durchsetzbar?
Ich freue mich auf Eure Kommentare, Ideen und Anmerkungen
Maryvonne