Hallo zusammen,
es geht nicht direkt um Versicherungen, aber ich da sich hier einige aus der Branche tummeln, dürfte das der passende Ort für meine Frage sein.
Es geht um den zeitlichen Aufwand der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach HGB für ausgeschiedene/verstorbene Versicherungsvertreter. Wer hat hierzu Erfahrungen mit den großen Versicherern?
Es gebe da jemand, der sich gerade in einer Nachlassabwicklung mit einer besonders hilfbereiten Dame eines großen Versicherers rumschlägt, die seit Monaten vom Todesfall weiß, erst nach x-fachem Schriftwechsel akzeptiert hat, dass aufgrund Testamenstvollstreckung nicht die Erben, sondern der TV den Antrag stellen muss, und jetzt, nachdem sie es endlich eingesehen hat, meint, dass sie jetzt noch mal mindestens vier Wochen für die Erstellung der Abrechnung brauchen würde.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass so ein Standardthema bei den großen Versicherern längst EDV-gestützt so abläuft, dass es kaum mehr als ein paar Tastendrücke braucht, um die Sache zu erledigen?
Dann hätte jemand noch etwas zusätzliche Munition für den ohnehin fälligen Brief an den Vorstand.
Gruß vom Wiz