Ausgleichsmandate im Bundestag

Hallo,
Gibt es eine Maximalanzahl an Ausgleichsmandaten im Bundestag? Rein rechnerisch kann eine kleine Splitterpartei wenn sie einen Wahlkreis gewinnt nach der neuen Regelung (2013) den Bundestag auf über 1000 Leute aufblähen.
Oder anders gefragt: gibt es eine Maximale Größe für den Bundestag? So viele wie reinpassen?
vielen Dank schon einmal für die Antworten.

mfg
armer Tor

Hi
Es ist wie im überfüllten Kino - man stellt dann extra Stühle rein, so viele, wie man hat.
Gruß,
B.

Hallo!

Auf über 1000 ? Wie kriegst Du diese Zahl heraus ?

Und wenn eine Kleinstpartei EINEN Wahlkreis direkt gewinnt, dann zieht dieser Kandidat eben in den Bundestag ein, mehr aber auch nicht.
Erst bei 3 Direktmandaten gilt die 5% Klausel nicht und diese in 3 Kreisen erfolgreiche Partei zieht dann mit einigen Kandidaten nach Liste ein.

Aber da ist doch nicht viel auszugleichen . In wie fern bringt es das Zweitstimmenergebnis durcheinander und muss mit Ausgleichmandaten korrigiert werden ?

Bisher wurde ja nicht voll mit Ausgleichsmandaten ausgeglichen, erst nach dem letzten Gerichtsurteil hat man es so beschlossen, voll auszugleichen.

MfG
duck313

Moin auch,

es mag eine rechnerische Obergrenze geben, ich bin zu faul um das zu überprüfen. Eine rechtliche gibt es nicht. Wenn also das Wahlgesetz und die zugehörige Mathematik es zulassen, dass der Bundestag 1013 Mitglieder hat, dann ist das eben so. In dem Fall werden einfach zusätzliche Stühle besorgt.

Ralph

Beispiel zu meiner Frage
Hallo,
Angenommen:
Eine Partei gewinnt in 4 Wahlkreisen (Erststimme) und schafft es so in den Bundestag einzuziehen (Grundmandat). Allerdings erringt diese Partei auf gesamt Deutschland bezogen nur 0,33% der Stimmen (Zweitstimme).
Nach der Zweitstimme würden dieser Partei allerdings nur 2 Plätze zustehen. Die anderen 2 sind dann Überhangmandate.
Nun müssen aber Überhangmandate nach der neuen Regelung (2013) voll ausgeglichen werden. Also muss der Bundestag auf so viele Leute aufgebläht werden, dass der Partei rein rechnerisch die 4 Plätze zustehen.
\frac{4}{0,0033} = 1212
In diesem Extrembeispiel muss der Bundestag also auf über 1000 Leute erweitert werden.

mfg

Hallo,

In diesem Extrembeispiel muss der Bundestag also auf über 1000 Leute erweitert werden.

Und wenn es noch viel hypothetischer gar keine Zweitstimmen für eine solche Partei gibt? Dann reicht die Weltbevölkerung nicht aus.
Eine theoretische Grenze könnten die Listenkandidaten sein. Die Listen sind ja nicht unendlich?

Grüße

Hallo,

Und wenn es noch viel hypothetischer gar keine Zweitstimmen
für eine solche Partei gibt? Dann reicht die Weltbevölkerung
nicht aus.

Schön, damit ist die Frage ja schon einmal verstanden und das Problem erkannt. Mit meinem Beispiel wollte ich einen Extremfall nennen, der tatsächlich im Bereich des Möglichen ist.

Eine theoretische Grenze könnten die Listenkandidaten sein.
Die Listen sind ja nicht unendlich?

Dies wäre tatsächlich eine Grenze, doch klingt die für mich nicht sehr demokratisch.

mfg
armer Tor

Hallo,

das ist vielleicht so ein Problem des deutschen Michels in jedem Fall eine 100%ige Einzelfallgerechtigkeit herstellen zu wollen, ohne dabei zu bedenken, was das kostet. Und wenn es nur die Handlungsfähigkeit ist. Ein Bundestag mit 82 Millionen Mitgliedern wäre genauso handlungsunfähig, wie keiner. Aber es wäre ganz gerecht, obwohl dafür im Zweifel nicht mal die Weltbevölkerung ausreicht.

Grüße

Hallo,

das ist vielleicht so ein Problem des deutschen Michels in
jedem Fall eine 100%ige Einzelfallgerechtigkeit herstellen zu
wollen, ohne dabei zu bedenken, was das kostet.

WENN (was ich noch nicht überprüft habe) das Gesetz tatsächlich eine solche „ungezügelte“ Regelung vorsieht, halte ich es für nicht „typisch deutsch“, eine so schlampige Ausführung von Gesetzen kennt man eigentlich nur von der SPD.

Gruß

Anwar

Moin auch,

eine so schlampige
Ausführung von Gesetzen kennt man eigentlich nur von der SPD.

Sei vorsichtig mit deinen Äußerungen:

Juli 2012: Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht für Bundestagswahlen gekippt
Juli 2012: Das Gericht erklärt die seit 1993 unveränderten Leistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig
Juni 2012: Bei den Verhandlungen über den Euro-Rettungsschirm ESM 2011 hat die Regierung das Parlament nicht ausreichend informiert, stellen die Richter fest
Februar 2012: Das Sondergremium des Bundestags für dringende Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF ist im Wesentlichen verfassungswidrig. Die Übertragung von Kompetenzen auf eine Runde aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses verletze die Rechte der anderen Abgeordneten, entscheiden die Bundesrichter.
Mai 2011: Karlsruhe erklärt sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Straftätern für verfassungswidrig und fordert den Gesetzgeber auf, das Regelwerk innerhalb von zwei Jahren zu reformieren.
Dezember 2008: Die Richter erklären die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Februar 2006: Das Luftsicherheitsgesetz scheitert in Karlsruhe.

(Alle aus http://www.rundschau-online.de/politik/gekippte-bund…)

Ralph

Hi,

weil Karlsruhe das ein oder andere Gesetz gekippt hat, heißt dies nicht automatisch, dass die entsprechenden Gesetze schlammpig waren. Immerhin gehen Gesetze einen sehr, sehr langwierigen Prozessionsweg entlang, bevor sie überhaupt zur ersten Lesung im Bundestag kommen. Und anschließend geht es noch mal durch den Darmkanal der Institutionen (wie ja auch Du weißt).

Aber, die These, dass normalerweise die SPD schlammpige Gesetze macht, ist natürlich von der Parteienpräferenz gefärbt. Alle machen Gesetze, die Lücken aufweisen oder vor dem höchsten Gericht bemängelt werden. Da schenken sich die Parteien bzw. deren gewählte Mandatsträger gar nichts.

Wo gehobelt wird, fallen Späne.

Gruß
vdmaster

Hi,

Sei vorsichtig mit deinen Äußerungen:

Das sehe ich jetzt nicht als schlampige Ausführungen, sondern eher Fälle, in denen man sich gewollt am Rande der Legalität bewegt hat (und dann wird sowas eben auch mal kassiert).

Das steht im Kontrast zum hier diskutierten Gesetz, was eben schon aus logischen Erwägungen (Direktkandidat kommt durch ohne eine einzige Listenstimme) schon zusammenbricht.

Gruß

Anwar

Fazit?
Hallo,

Alle machen Gesetze, die Lücken aufweisen oder vor
dem höchsten Gericht bemängelt werden.

Also bleibt die Frage ungelöst weil es keine Antwort gibt? Im Extremfall könnte eine Partei auf den Ausgleich klagen was unschöne Konsequenzen zur Folge hätte.

mfg

Hallo,

das ist vielleicht so ein Problem des deutschen Michels in jedem Fall eine 100%ige Einzelfallgerechtigkeit herstellen zu wollen, ohne dabei zu bedenken, was das kostet.

WENN (was ich noch nicht überprüft habe) das Gesetz tatsächlich eine solche „ungezügelte“ Regelung vorsieht, halte ich es für nicht „typisch deutsch“, eine so schlampige Ausführung von Gesetzen kennt man eigentlich nur von der SPD.

Nee, das schaffen alle Parteien. Was ich bei typisch deutsch noch vergessen habe, war neben der Einzelfallgerechtigkeit die eierlegende Wollmilchsau. Gäbe es nur die Erst- oder nur die Zweitstimme, wäre alles schon einfacher und verfassungsgemäß. Oder würden einfach alle Direktgewählten einziehen und der Rest eben nach Zweitstimme, wäre es auch einfach und verfassungskonform.
Aber man will eben Beides und neben dem Parteienproporz auch noch einen regionalen. Und diese ganze Gemengelage hat dann bisher dazu geführt, dass weniger/mehr Stimmen plötzlich zu mehr/weniger Sitzen führen konnten. Nur dies hat das Verfassungsgericht gerügt (jetzt mal stark verkürzt und volkstümlich ausgedrückt).
Es ging also nur darum, dass eine Wähler mit seiner Stimmabgabe das Gegenteil bewirken konnte, was eben nicht sein soll.
An dem Regional- und Parteienproporz und an der Mischung von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht wollten nun die Parteien nichts ändern. Das Ergebnis sind dann eben solche zwar (verfassungsrechtlich) einwandfreien Lösungen, die jedoch auch schonmal an der Praxis scheitern können. Der Kompromis, dass dann der Bundestag eben wesentlich größer werden könnte, war wohl der, den keinem der Beteiligten wehgetan hat, wo man sich doch schon so schwer damit getan hat, die Zahl der Abgeordneten zu senken.
Verfassungsrechtlich wären eben auch andere Regelungen denkbar, bei denen die Zahl der Abgeordneten konstant oder auf eine Höchtsmenge begrenzt sein könnte. Mir persönlich gefallen da die Rgelungen zur Reichstagswahl, bei denen die Anzahl der Sitze auch von der Wahlbeteiligung abhing.

Grüße

Hallo,

Also bleibt die Frage ungelöst weil es keine Antwort gibt? Im
Extremfall könnte eine Partei auf den Ausgleich klagen was
unschöne Konsequenzen zur Folge hätte.

Es ist nun einmal so, dass Gesetze immer der Versuch sind, bestehende Realitäten zu reglementieren. Sollten die gesetzlichen Regelungen einmal, selbst in einem sehr unwahrscheinlichen Fall, nicht ausreichen oder aber zu besonders obskuren Ergebnissen führen, so gäbe es zwei Möglichkeiten:

a) sich am Verhandlungstisch einigen und anschließend die Regelungen für zukünftige Fälle ändern.

oder

b) den Klageweg beschreiten. Und da kann es sein, dass letztlich das BVerfG nicht nur das Gesetz bemängelt und die Korrektur innerhalb einer Frist fordert, sondern auch entscheidet, was in der konkreten Situation zu tun ist, um dem GG gerecht zu werden.

Gruß
vdmaster