Hallo,
Also bleibt die Frage ungelöst weil es keine Antwort gibt? Im
Extremfall könnte eine Partei auf den Ausgleich klagen was
unschöne Konsequenzen zur Folge hätte.
Es ist nun einmal so, dass Gesetze immer der Versuch sind, bestehende Realitäten zu reglementieren. Sollten die gesetzlichen Regelungen einmal, selbst in einem sehr unwahrscheinlichen Fall, nicht ausreichen oder aber zu besonders obskuren Ergebnissen führen, so gäbe es zwei Möglichkeiten:
a) sich am Verhandlungstisch einigen und anschließend die Regelungen für zukünftige Fälle ändern.
oder
b) den Klageweg beschreiten. Und da kann es sein, dass letztlich das BVerfG nicht nur das Gesetz bemängelt und die Korrektur innerhalb einer Frist fordert, sondern auch entscheidet, was in der konkreten Situation zu tun ist, um dem GG gerecht zu werden.
Gruß
vdmaster