Ausgleichszahlung für Schwester

Hallo zusammen,

die Schwester „A“ bekommt von ihren Geschwister eine Ausgleichszahlung für die Eltern, die sie versorgt / gekümmt hat.

Die Vereinbarung wurde auch im Notarvertrag festgehalten.

Können die Geschwister die Ausgleichszahlung steuerlich geltend machen ?
Und welches Dokument benötigt das Finanzamt

Vielen Dank für euren Input…

eure
Sun*

Aus dem Erbe?

Nein… das wird separat bezahlt …

Und wozu dann der Notarvertrag?

im Dokument sind noch andere Vereinbarungen festgehalten …

Du willst anscheinend nicht die notwendigen Informationen geben, deswegen ziehe ich mich aus dieser Unterhaltung zurück.

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Hallo,
solch eine Regelung gibt es oft bei Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Die erbrachten Pflegeleistungen werden später honoriert. Dabei handelt es sich aber faktisch um Schenkungen zwischen den nun Beteiligten. Die Geschwister können diese Zahlungen steuerlich nicht geltend machen. Vielmehr ist die Frage, ob ggf. eine Schenkungsteuer beim Begünstigten anfällt.
VG Steffen Göldner

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Vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort!

Diese ist sehr wertvoll …

Viele Grüße