Ausichtspflicht bei Freistunde Grundschule

Guten Tag,
reicht es aus,wenn die Lehrerin den Kindern einer 2. Klasse Grundschule (in Bayern) nur mündlich mitteilt, daß an einem Tag dieser Woche früher Schulschluß ist? Müsste das nicht schriftlich erfolgen, mit Rückantwort der Eltern (zur Kontrolle)???

Hallo,

ich kann wieder mal nur für Hessen antworten (da weiß ich halt schnell, wo etwas zu finden ist; für Bayern kann man aber dort:
http://www.km.bayern.de/km/index.asp
die Gesetze, Anordnungen, Erlasse usw. durchgehen, um Analoges zu finden):
Laut der „Verordnung über die Aufsicht von Schülerinnen und Schülern“ (wie gesagt für Hessen), Anlage 1.6
dürfen u.a. Grundschüler der Klasse 1+2 bei Unterrichtsausfall nicht entlassen, sondern müssen beaufsichtigt werden. Daraus ergibt sich, dass alle höheren Klassen entlassen werden dürfen. Die Ausnahme bei Klasse 1 und 2 existiert, wenn von den Eltern im Vorfeld eine generelle Erlaubnis ausgestellt wurde, dass im Fall eines Unterrichtsausfalls das Kind entlassen werden darf.

Wie gesagt, die bayrischen Gesetze etc. kannst du selbst durchgehen. Aber egal, was da steht: man sollte sich über die Elternvertreter mit der Schulleitung besprechen und für die Zukunft verbindliche Regeln aufstellen, an die Lehrer und Schule sich halten müssen.
Die kann z.B. so aussehen, dass im Falle von Unterrichtsausfall Telefonbäume eingerichtet werden (es kann ja auch zu unvorhergesehenen Unterrichtsausfällen kommen) - das ist aber nur ein Vorschlag.

Gruß
Elke