Auskunft aus dem Polizeicomputer

Hallo,
wer darf Auskunft aus dem Polizeicomputer abfragen? Alle im Polizeidienst tätigen, wie z.B. auch Politessen etc.?
Und wird ein Auskunftsersuchen gespeichert und an wem die Auskunft erteilt wurde?
Falls ja, wie lange wird dies gespeichert?

Hallo,

also zuerst mal muß man natürlich das BL wissen. Für uns hier in Bayern sieht es so aus, dass es nur der Polizist darf.

Im Hintergrund läuft ein Programm, welches die Abfrage speichert und auch speichert wer abfragt.

Ebenso startet im Hintergrund ein Programm, welches in unbestimmten Abfragezyklen den PI Leiter davon in Kenntnis setzt das hier eine Abfrage läuft, gleichzeitig erscheint eine Maske am Comp. in der man nun eingeben muß warum man nun genau diese Person abfragt.

Es darf an keine Zivilperson Auskunft gegeben werden.

Grüße RS99

Hallo!

Da Politessen nicht im Polizeidienst tätig sind, können und dürfen sie die Daten nicht einsehen.
Und sie brauchten es doch auch für ihre Arbeit gar nicht.

Sie sind städtische Mitarbeiter der Verwaltung, genauer des Ordnungsamtes. Und nicht mal die Halteranschrift zu einem Kennzeichen suchen die selbst raus, weil sie damit nichts zu tun haben.
Das macht später die Bußgeldstelle und die hat Zugang zur Halterdatei.

MfG
duck313

Hallo,
danke für die Antwort.
Bei Gesprächen unter der Notrufnummer 110 ist mir bekannt, daß die Anrufe 3 Monate gespeichert werden und danach erfolgt die Löschung. Ich benötigte mal einen Notruf als Beweismittel und bekam eine Mitschrift problemlos vom Polizeipräsidium.
Wie lange werden denn die Daten einer Abfrage aus dem Polizeicomputer gespeichert, also Datum der Anfrage und der anfragenden Person (z. B. aus dem BL Bayern)?
Kann ein Bürger bei berechtigtem Grund die Abfragedaten (Datum und Person) z.B. über einen Rechtsanwalt erfahren?
Arbeiten Politessen nicht nur bei der Stadt sondern auch bei der Polizeibehörde?

Hallo,

Seit es in D in den Bundesländern nur noch Landespolizei und nicht mehr -wie kurz nach dem Krieg- Land- und Gemeinde/Stadtpolizei nebeneinander gibt, gibt es keine Politessen mehr.

Für den ruhenden (parkenden) Verkehr ist die jeweilige Gemeinde/Stadt zuständig.
Die Damen und Herren vom örtlichen Ordnungsamt sind Angestellte der Stadt und dafür zuständig, örtliche Vorschriften (nicht angeleinte Hunde, Häufchen-liegen-Lasser, grölhlende Nachtschwärmer, Nacktbader in öffentlichen Brunnen) zu vollziehen.

Bei uns im Volksmund auch gerne „Blaujacken“ genannt.

Grüße
miamei