Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragen:
Arbeitgeber sind sich ja manchmal unsicher bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von diversen Sachverhalten, z. B. ob Arbeitsentgelt vorliegt oder nicht etc.
Meines Wissens sind die Krankenkassen als Einzugsstellen zuständig für solche Beurteilungen. Wenn ein Arbeitgeber nun eine Frage an die zuständige Einzugsstelle hat, bekommt er dann auch eine schriftliche Auskunft? Oder allenfalls eine telefonische (unverbindliche) Auskunft?
Kann mir jemand etwas dazu sagen, hat vielleicht jemand Erfahrungen damit wie die Krankenkassen das handhaben? Hat man einen Rechtsanspruch auf schriftliche Auskunft?
Und weiter gefragt: Angenommen eine Krankenkasse hat einen Sachverhalt schriftlich beantwortet, kann dann später bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung der Prüfer sagen „Nein, ich sehe das anders“ und den Arbeitgeber z. B. mit Beiträgen belasten?
Vielen Dank vorab.
Gruß