Hi, kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Mein Lehrer sagte mir, dass er mir 6 Wochen vor der Zeugniskonferenz (Schleswig-Holstein) keine Auskunft mehr geben darf über meinen Leistungsstand. Er konnt emir aber nicht sagen, warum das so ist oder wo ich diese Regelung nachlesen kann. Weiß jemand hier, was das für einen Sinn macht oder wo das geschrieben steht?
thx schon mal im Voraus!
Kannst ja mal im Schulgesetz SH nachschauen, ich hab da so spontan nichts gefunden - an was für einer Schule bist du denn? Hast du dort einfach mal einen anderen Lehrer gefragt?
Vielleicht ist es ja auch eine schulinterne Regelung?
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Hallo!
Auskunft über den Leistungsstand muss - ich spreche von den Verhältnissen in Bayern, aber Vernunft kennt keine Grenzen - grundsätzlich immer möglich sein; d. h. Auskunft über die einzelnen schriftlichen und mündlichen Leistungen und deren Gewichtung bei der Verrechnung. Sonst wäre ja der Willkür Tür und Tor geöffnet. Allerdings kann man diese Auskunft das ganze Jahr über einholen.
Etwa anderes ist es mit der Prognose der Zeugnisnote und der Entscheidung über das Bestehen der Klasse. Da darf der Fachlehrer der Entscheidung der Klassen/Lehrerkonferenz (die in Bayern die Noten festlegt) nicht vorgreifen.
Gruß!
Hannes
Erstmal lieben Dank für die Antworten.
Hannes, auch bei uns legt die Lehrerkonferenz die Zeugnisnoten fest, aber ich denke, dass ein Fachlehrer doch schließlich wissen muss, welche Note er persönlich ermittelt hat. Kann er denn in der Konferenz durch andere Lehrer in seiner Entscheidung beeinflusst werden? Wo wäre denn da die Eigenverantwortung, die jeder Lehrer hat?
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Hi,
wissen muss, welche Note er persönlich ermittelt hat. Kann er
denn in der Konferenz durch andere Lehrer in seiner
Entscheidung beeinflusst werden? Wo wäre denn da die
Eigenverantwortung, die jeder Lehrer hat?
Ja, soweit ich weiss, ist es nur in Berlin so, dass es einen festen Schlüssel mdl.-schriftl. gibt.
Sonst ermittelt der Lehrer die Fachnote, korrekt, aber es gibt auch Situationen in denen die Zeugniskonferenz oder die Schulleitung direkt die Note festlegen.
Beispiel (aus der Praxis!): ein Schüler hat grundsätzätzlich bei schriftl. Arbeiten eine Blockade, also immer 5, ist mdl. aber 2 bis 1. Nach dem meist angewendeten Schlüssel 1/3 mdl. 2/3 schriftl. gibt´s eine 4.
Ich musste vor der Konferenz begründen weshalb ich gerne eine 3 geben möchte. Es gab eine Diskussion, nicht großartig, und ich konnte die Zensur so geben.
Eine andere Situation könnte sein, dass z.B. durch Krankheit/Unterrichtsausfall die Mindestzahl an Arbeiten nicht geschrieben werden konnte, auch hier kann eine Diskussion entstehen wie denn dann in dem Fach vorzugehen ist.
Ich selbst habe erst nach Einschreiten der Schulleitung mein Abi machen dürfen. Der Sportlehrer wollte meinen Kurs nicht anerkennen. Es war das Abi-Semester und es gab nur drei Sportstunden. Eine habe ich schlicht verpennt, es gab keinen zweiten Bus um zur Schule zu kommen, eine weitere Stunde habe ich durch die Musterung versäumt. Mit einer Stunde wollte der Lehrer mir keine Note geben, es hätte mir dann dieser Kurs für die Abi-Zulassung gefehlt!
Ich glaub ich dann eine 5 bekommen, durfte aber mein Abi machen.
Vielleicht hilft das ja ein wenig.
Gruß Volker
[…]ich denke, dass ein Fachlehrer doch schließlich
wissen muss, welche Note er persönlich ermittelt hat. Kann er
denn in der Konferenz durch andere Lehrer in seiner
Entscheidung beeinflusst werden? Wo wäre denn da die
Eigenverantwortung, die jeder Lehrer hat?
Hallo!
Bei uns (d. h. an den Gymnasien) schlägt der Fachlehrer die von ihm ermittelte Note vor. Wenn sie für die Entscheidung über das Vorrücken maßgeblich ist (also: wenn es sich um Note 5 oder 6 handelt), wird darüber diskutiert, und besonders ausführlich, wenn die Note im Bereich des Grenzwerts liegt (also um x,5): über die zugrundeliegenden Leistungen, über deren Gewichtung, über aufwärts oder abwärts gerichtete Tendenzen der Einzelnoten, über den Einsatz des Schülers, über Entlastungsgründe (Krankheit u. ä.) usw.
Dann entscheidet die Konferenz der Lehrer der Klasse.
Jede einzelne Entscheidung dieser Klassenkonferenzen über das Nichtvorrücken wird dann der Gesamtlehrerkonferenz vorgelegt, dort nochmals ausführlich besprochen, und dann wird endgültig abgestimmt (wobei Stimmenthaltung nicht möglich ist, so dass sich jede Lehrkraft ihr eigenes Urteil bilden muss und nicht einfach dem Ergebnis der Klassenkonferenz folgen kann).
In solchen Fällen kann also zweimal der Notenvorschlag des Fachlehrers überstimmt werden; denn er hat auch nur eine einfache Stimme. Das ist selten, aber es kommt vor.
So ist das bei uns in Bayern vorgeschrieben.
Schöne Grüße!
Hannes
Danke für die vielen freundlichen Antworten, sie haben mir mehr Klarheit gebracht. Ich wundere mich nur ein wenig, warum meine Lehrer mir das nicht so erklären konnten/wollten? Man bekommt den Eindruck, als ob alles sehr geheimnisvoll ist, es fehlt irgendwie an Transparenz. Es geht ja schließlich um die Schüler und ich finde, wenn über mich und schließlich auch über meine Zukunft entschieden wird, sollte man mir gegenüber offener sein.
Habt nochmal ganz herzlichen Dank!
Ich wünsche euch ein prima Wochenende
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