Guten Tag,
Person A sucht die Arbeit und Firma X tritt mit A in Vertragsverhandlungen ein.
Vor dem Vertragsunterschreiben schickt Firma X dem A das Formular:
Auskunft zu Vorbeschäftigungen gemäß §§ 1(1b) und 8(3) AÜG
wo dem A vorgeschlagen ist die Auskunftsrecht aus der vorherigen Beschäftigungen für die neue Firma X zu bekommen.
Meine Frage wäre ob A verpflichtet ist, dem Auskunftsrecht zu zustimmen? Meine Intuition sagt, dass A nicht verpflictet wäre, das Formular zu unterschreiben.
Aber dem A war es vorgeschlagen, das unterschriebene Formular „Auskunft zu Vorbeschäftigungen“ vor dem Vertragsunterschreiben ausgefüllt zu bringen.
Im Formular ist nach letzten und vorletzten Arbeitgeberangaben gefragt. Der letzter AG könnte über A eher befriedigende Note geben. Der Vorletzte und Vor-vorletzte würden eine gute Feedbacksnote geben.
Im Formular wird gebeten, die Feedbacksmöglichkeit bei letzten und vorletzten AG zu nehmen. Ist das nicht schlimm, wenn man anstatt vorletzten AG- den Vor-vor-letzten angibt?
A kann überhaupt kein Formular an X geben, aber dann ist X nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben…