Ich könnte mir vorstellen, dass eine Regelung existiert die sich auf die illegale Vermietung von „Ferienwohnungen“ und " Hotelzimmer" bezieht
Bekommst Du deine Betriebskostenabrechnung denn vom Einwohnermeldeamt?
Nettes Chaos in Deinem Hirn.
Hallo,
vielen Dank allen für die viele Mühe.
Es geht allerdings nicht darum, unangemeldete Mieter zu finden oder Betriebskosten anders ab zu rechnen.
Es geht lediglich darum, zu erfahren, wer in der Wohnung wohnt. Da bei mehreren Hauptmietern auch diese nicht mehr alle dort wohnen müssen und ev. der ein oder andere angemeldete Untermieter oder Lebenspartner ausgezogen sein kann, also schon auch eine Frage nach dem „Wer“ und nicht nur nach „Wieviele“.
Gruß,
Paran
Damit hat der Vermieter bei einer Untervermietung aber nichts zu tun. Die Wohnungsgeberbescheinigung muss dann der Mieter fuer seinen Untermieter ausstellen. Wohnungsgeber ist der Besitzer der Wohnung (also der Mieter) und nicht dessen Vermieter.