Hallo ist das Amt dazu verplichtet über eine Anfrage und Auskunft die Eigentümer zu informieren?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Liebe Grüße
Hallo,
nach meiner Meinung : nein.
Wieso auch, da fragt an wer ein berechtigtes Interesse hat. Das weist er nach und fertig.
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Wieso soll das Grundbuchamt detektivisch selbstgesteuert weiterarbeiten und Mit-Eigentuemer ermitteln und informieren, die umgezogen oder die teils schon verstorben sind, und deren unbekannte Erben.
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Die Eigentuemer sind -nehme ich an- die Eltern. Warum soll das Grundbuchamt andere Leute informieren? Wenn die Eigentuemer eine Garage oder ein Gebaeude auf ihrem Grundstueck bauen lassen. Es gehoert den Eltern, egal wer da etwas draufbaut.
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Gruss Helmut
Moin,
Wenn ich https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/grundbuchordnung-55-bekanntmachung-der-eintragungen_idesk_PI20354_HI205594.html richtig verstanden habe, dann werden grob gesagt nur die informiert, deren Rechte von Änderungen oder Eintragungen betroffen sind.
Dennoch gibt es einen anderen Mechanismus: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/grundbucheinsicht-wer-hat-sich-fuer-mein-grundstueck-interessiert_258_276670.html
Seit 1.10.2014 können Sie prüfen, wer in das Grundbuch Ihres Grundstücks Einsicht genommen hat. Damit können Sie auch Personen entlarven, die sich durch falsche Behauptungen über ein angeblich berechtigtes Interesse die Grundbucheinsicht erschlichen haben.
Die Grundbuchämter sind seit 1.10.2014 verpflichtet, über Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie über die Erteilung entsprechender Abschriften Protokoll zu führen. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 4 Grundbuchordnung (GBO).
Als Eigentümer des betroffenen Grundstücks muss Ihnen auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll gegeben werden. Damit können Sie zukünftig leicht feststellen, wer in das Grundbuch ihres Grundstücks Einsicht genommen hat.
Die Eigentümer werden zwar nicht automatisch informiert, aber sie können von sich aus nachprüfen, wer denn nun neugierig war und ob die Einsicht berechtigt war.
-Luno
Nebenbei gesagt ist das Grundbuchamt nicht die Ich-überwache-Dein-Grundstück-permanent-und-kenne-alle-legalen-und illegalen-Sachen-die-dort-passieren-Behörde. Es ist möglich, dass die genannte Baumaßnahme für „das Grundbuch“ völlig uninteressant ist.
Gruss
Jörg Zabel
Moin,
Verständnisfrage dazu:
Wenn ich mich nicht täusche, dann hat doch das Grundbuchamt mit Baumaßnahmen überhaupt nichts am Hut, es sei denn, es beträfe im Grundbuch eingetragene Rechte. Solange das also nicht der Fall ist, solange darf ich gemäß der geltenden Bauordnung auf meinem Grundstück bauen, was ich will, so es denn erlaubt wird.
Oder gibt es andere Baumaßnahmen, die ich übersehen habe und in die Belange des Grundbuches einwirken?
-Luno
Grundsätzlich stimmt das, was Du schreibst.
Andererseits gib es im Grundbuch Angaben zur Nutzung des Grundstücks oder auch der Lage usw. Wenn aus „Gartenland, An der hohen Tanne“ im Grundbuch auf einmal „Gebäudefläche,. Hermann-Klingebiel-Weg“ wird, dann merkt man das schon. Wenn allerdings auf einem Grundstück ein zweites Wohnhaus errichtet wird, dann passiert im Grundbuch gar nichts.
Gruss
Jörg Zabel