Hallo!
Ich habe ab 1.2. eine neue Stelle als Krankenschwester und nun eine Aufforderung bekommen, mich beim Betriebsarzt vorzustellen. Bisher habe ich dem neuen Arbeitgeber verschweigen, dass ich seit ca. 1/2 Jahr wegen Depressionen und Anpassungsstörungen, die u.a. auf einer Auseinandersetzung mit meinem alten Arbeitgeber beruhen krank geschrieben bin.
Meine Frage ist nun, zu welchen Auskünften ich diesbezüglich gegenüber dem Betriebsarzt verpflichtet bin und was ich verschweigen darf.
Vielen Dank schon mal!
Liebe Mathilde,
wegen des Betriebsarztes musst Du Dir am wenigsten Sorgen machen! Da Du als Krankenschwester arbeiten sollst, muss Dein Arbeitgeber natürlich sicherstellen, dass Du bsplw. keine ansteckenden Krankheiten hast (HIV, Salmonellen, oder sowas). Dazu darf der Betriebsarzt dann Deinem Arbeitgeber nur die Frage beantworten, ob Du den Job machen kannst oder nicht!
Du wirst allerdings den Job eh nicht bekommen (oder nicht behalten dürfen), wenn Du Deinen neuen Arbeitgeber anlügst und ihm nicht sagst, dass Du gar nicht arbeiten kannst, weil Du ja krankgeschrieben bist! Wie hast Du Dir denn das vorgestellt?
Ich gebe Dir folgenden Rat: Wenn Du glaubst, dass Deine Depressionen, etc mit dem neuen Job verschwinden, dann MUSST Du Deinem neuen Arbeitgeber gegenüber mit offenen Karten spielen! DU MUSST! Sonst bist Du den Job eh direkt wieder los!
Wenn Du glaubst, Du könntest einen neuen Job anfangen und gleich mal krankfeiern, dann GUTE NACHT …
hallo mathilde,
das ist nicht leicht zu beantworten…aber ich will meine sicht aus meiner erfahrung gerne darstellen.
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wenn die erkrankung sich auf nur auf die letzte arbeitsstelle bezieht - dann wäre ja auf der neuen stelle keine erkrankung zu erwarten.
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wenn du aber wiederholt krank werden würdest könnte man dir das als unaufrichtigkeit vorwerfen in bezug auf die psychosomatischen vorerkrankungen.könnte aber muss nicht - wer könnte das denn wissen ?
nun meine sicht:
bist du jetzt gesund? wars du in einer guten therapie und dauert die noch an ? das wäre gut fuer dich - ich war in der gleichen situtation 6 monate in einer psychosomatischen klinik.
ich würde dem betriebstarzt das nicht sagen…denn der gibt die empfehlung an den neuen arbeitgeber weiter
einstellen oder in der probezeit entlassen wenn auch ohne diagnose.
und dann wäre deine stelle weg.
weiter kann man ja auch auf einer neuen stelle krank werden und in behandlung müssen.
früher war ich auch krankenpfleger und weiss die problematik 100 pro.
aber sehr wichtig für dich:
weiter in psychotherpie zu bleiben - dort kannst du ja vieles verarbeiten.
und suche dir einen „anker“ der dir ausserhalb deiner arbeit freude gibt.
ich kann dich 100 % verstehen.
die welt ist nicht von sich aus gut - wir müssen uns diese welt schön machen - und nicht zu hause sitzen dass sie schön und gut wird.
mein spruch dazu : was du sagst muss wahr sein - aber du musst nicht alles sagen was wahr ist.
take care my dear
gott segne dich und habe mut und hoffnung…
kein mitleid und kein helfersyndrom …
Hallo Mathilde,
ganz sicher bin ich mir nicht: ich glaube aber, dass du hierüber keine Angaben machen musst.
Wenn du ganz sicher gehen willst, empfehle ich dir, dich evtl. über das Arbeitsamt zu informieren.
Alles Gute
Arbeitsrecht
Hallo Mathilde03,
grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet gegenüber Deinem Arbeitgeber, in diesem Falle auch dem Betriebsarzt, irgendwelche Auskünfte über Deinen Gesundheitszustand zu geben. Selbst Fragen danach wären rechtswidrig.
Allerdings spielt jetzt ein anderer Faktor hinein, nämlich Deine „geschuldete Arbeitskraft“!
Sollte der von Dir geschilderte Gesundheitszustand Dich daran hindern, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist es durch möglich, daß Dein neuer Arbeitsvertrag von vorne herein nichtig war/ ist.
Das wird sicherlich gerichtlich festzustellen sein, wenn Dein neuer Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in Zweifel stellt.
Nach meiner Meinung basiert ein gutes Arbeitsverhältnis auf gegenseitigem Vertrauen und Loyalität.
Ob Du diese Auffassung teilst, mußt Du mit Dir selbst ausmachen und entscheiden, wie Du Dich gegenüber Deinem neuen Arbeitgeber (Betriebsarzt) verhälst.
Mit freundlichen Grüßen
maasterp
Hallo,
ich denk du solltest konkret bei deiner Kasse o. Arzt nachfragen.
Die können mgl. Diagnosen sicher einordnen.
Ansonsten ist das Sprichwort „reden ist silber…“ auch nicht schlecht.
Hallo,
Grundsätzlich musst du gar nichts angeben. Die frage ist nur, wie diese Erkrankungen deine Fähigkeiten für disen Job einschränken. In so fern ist es so, dass der Arbeitsvertrag durch dieses verschweigen quasi schwebend unwirksam ist. Dann nämlich wenn der neue Arbeitgeber glaubt dass die vorerkrankung wesentlichen Einfluss auf deine Arbeitsfähigkeit hat. Dann könnte er den vertrag anfechten.
Heuss
Volker
eine Aufforderung bekommen, mich beim Betriebsarzt
vorzustellen. Bisher habe ich dem neuen Arbeitgeber
verschweigen, dass ich seit ca. 1/2 Jahr wegen Depressionen
und Anpassungsstörungen, die u.a. auf einer Auseinandersetzung
mit meinem alten Arbeitgeber beruhen krank geschrieben bin.
Meine Frage ist nun, zu welchen Auskünften ich diesbezüglich
gegenüber dem Betriebsarzt verpflichtet bin und was ich
verschweigen darf.
Vielen Dank schon mal!
im Grunde sollte man grundsätzlich die Wahrheit sagen, es sei denn es werden verbotene Fragen gestellt vgl. auch:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/t…
Sorry,
da kann ich nichts Genaues sagen. Ich denke aber, bei so etwas, was unmittelbar Einfluss auf die neue Stelle haben kann, sind Sie zu Auskünften verpflichtet.
gruss
gorbes
Vielen Dank für die Antwort!
Keine Sorge, ich habe nicht vor weiterhin krank zu feiern, sonst hätte ich ja bei meinem alten Arbeitgeber bleiben können. Ich werde zum 1.2. gesund geschrieben werden.
Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr weitergeholfen!
Zu deinen Fragen:
Ich war 8 Wochen stationär in Therapie uund bin noch in ambulanter Behandlung. Genau betrachtet haben meine Probleme tatsächlich rein mit meinem letzten Arbeitgeber zu tun und nicht mit meiner Tätigkeit.
Andererseits weiß ich natürlich nicht hundertprozentig, wie ich mit einer Vollzeitstelle zurecht komme, wenn ich ein halbes Jahr lang gar nicht gearbeitet habe.
Ich denke ich werde von mir aus nichts dazu erwähnen, aber wenn ich konkret gefragt werde, ob ich in letzter Zeit längerfristig krank geschrieben war oder ähnliches werde ich das wohl wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Ich glaube das Problem ist, dass dieser spezielle Fall sehr stark Auslegungssache ist. Man kann es sehen wie man will, und ich weiß nun mal nicht wie mein Arbeitgeber es sehen wird.
Auf jeden Fall noch mal vielen Dank, und ich hoffe dass deine Probleme in dieser Richtung Vergangenheit sind!
Hallo
es tut mir leid. Ich kann dazu leider nichts sagen.
MFG
Marcjue
Hallo, man kann alles verschweigen. Es ist aber ein Risiko, denn im Krankheitsfall kann Dir dann sofort gekündigt werden. karli3
Hallo!
ich bin wohl zu spät mit meiner Antwort. Tut mir leid war im Krankenhaus und zur Reha. Deshalb in Kürze:
Bei einer ärztlichen Untersuchung musst Du
natürlich alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Bei absichtlicher Verschleierung einer Vorerkrankung, begehst du bereits eine Täuschung Dadurch wäre dann dein Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und folglich nichtig.
Gruß
Zemionow