Auskunftspflicht in Bus und Bahn?

Der ein oder andere, der öfter mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kennt mit Sicherheit die Fahrgastzähler, die von den Verkehrsbetrieben immer mal wieder ausgeschickt werden.

Meine Frage ist nun, in wieweit ich diesen Fahrgastzählern zur Auskunft verpflichtet bin?

Die Frage nach dem Zweck der Reise ist natürlich eine anmaßende Unverschämtheit, die in meine Privatsphäre eindringt und über die ich natürlich keine Auskünfte erteilen muss.

Aber wie steht es mit den Fragen nach Fahrtziel und Fahrkarte?

Einem Kontrolleur muss ich selbstverständlich meinen Fahrschein vorzeigen und evt. auch meine Zielstation nennen, damit dieser prüfen kann, ob ich mir den Anspruch auf die entsprechende Beförderungsleistung erworben habe.

Wie steht es aber nun mit den Fahrgastzählern? Diese sind Mitarbeiter des Verkehrsbetriebs, wie die Fahrkartenkontrolleure, trotzdem führen diese keine Kontrolle, sondern eine Umfrage durch und erheben die Daten der Kunden.

Vielleicht noch die kurze Anmerkung, dass es mir nur darum geht, die obigen Fragen zu klären und nicht um eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Fahrgastbefragungen.

Hallo,

Fahrgastzähler, die von den Verkehrsbetrieben immer mal wieder
ausgeschickt werden.

Meine Frage ist nun, in wieweit ich diesen Fahrgastzählern zur
Auskunft verpflichtet bin?

Man ist nicht verpflichtet zu antworten. Es sind idR auch keine Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe, sondern die Aufträge werden meist an externe Firmen vergeben.

Man kann das ganze aber auch locker sehen und es nicht als anmaßende Unverschämtheit sehen, sondern einfach als ein Mittel der anonymen Datenerhebung zum Zwecke der Planung. Da keine Namen erhoben werden, vergibt man sich ja nichts, wenn man die kurze Befragung mitmacht, denke ich. Die Planung kommt ja den Fahrgästen zugute.

Gute Nacht
wellenreiter

Ich denke es lässt sich darüber streiten, wie anonym eine Befragung ist, wenn um einen herum 10 Leute sitzen. Außerdem geht es hier auch um die teilweise recht forsche Attitüde der Interviewer.

Danke auf jedenfall für die Antwort.

Meine Frage ist nun, in wieweit ich diesen Fahrgastzählern zur
Auskunft verpflichtet bin?

Woraus könnte denn deines Erachtens eine solche Verpflichtung resultieren? Leitest du diese Annahme ausschließlich aus dem ‚forschen Auftreten‘ der Befrager ab?

Gruß

Guten Tag

Ich denke es lässt sich darüber streiten, wie anonym eine
Befragung ist, wenn um einen herum 10 Leute sitzen.

Was wäre denn so schlimm daran, wenn Oma Ließchen weiß, ob die Fahrt nun privat oder beruflicherseits ist?
Wie ein Vorschreiber schon bemerkt hat, ist die Beantwortung ja auch ggf zum Nutzen des Fahrgastes bei den weiterern Planungen des Verkehrsunternehmens, was Fahrzeugart/länge oder Taktfolgen angeht…

Außerdem geht es hier auch um die teilweise recht forsche Attitüde
derInterviewer.

Das wäre doch ggf ein Ansatzpunkt, um sich evtl. den Namen/die Nummer des Fahrgastzählers (oder eher Befragers) geben zu lassen und damit dem Verkehrsunternehmen mal eine nette Mail über dessen Verhalten zukommen zu lassen…ist halt nicht jeder mit einer „Grundfreundlichkeit“ versehen… Vielleicht wird der Zähler nach Anzahl der durchgeführten Befragungen bezahlt und wurde schon oft abgewiesen und war nun scvhon etwas „ungehalten“, dass er kaum verdient…

In dem Verkehrsverbund, den ich fast täglich nutze, werden solche Befragungen immer groß in Tageszeitungen, Fahrgastjournalen und auch auf Flyern in den Fahrzeuge angekündigt, in denen über den Frageumfang und Grund der Befragung informiert wird…verbunden mit der Bitte(!), doch an den Befragugen teilzunehmen und nett Auskunft zu geben…

Aber um die Frage im UP mal auf einen rechtlichen Aspekt zu lenken: Mit Nutzung des ÖPNV hat man einen Beförderungsvertrag mit dem Unternehmen/dem Verkehrsverbund abgeschlossen und es kommen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen zur Geltung. Ich denke kaum, dass außer der Tatsache, dass der Fahrschein Mitarbeitern zur Prüfung vorgelegt werden muß, dort ein Passus enthalten ist, dass Auskunftpflicht besteht…

Danke auf jedenfall für die Antwort.

Gruß
MG

Es Handelt sich um Angestellte des Verkehrsbetriebs, oder Mitarbeiter einer Agentur, die im Auftrag des Verkehrsunternehmens handelt. Deshalb die Frage.

Hallo,

Wie ein Vorschreiber schon bemerkt hat, ist die Beantwortung
ja auch ggf zum Nutzen des Fahrgastes bei den weiterern
Planungen des Verkehrsunternehmens, was Fahrzeugart/länge oder
Taktfolgen angeht…

da liegt ein Missverständnis vor: derartige Planungen dienen NIEMALS dem Kunden, sondern dem Unternehmen. VIELLEICHT kommt auch irgendwas positives für den Kunden dabei raus. Vielleicht aber auch das Gegenteil - wenn es z.B. vor allem Berufspendler sind, könnte man ja auch die Preise erhöhen, wenn die sowieso mitfahren müssen…

Anyway: man muss keine Antwort geben, anders als bei der Volkszählung oder dem Microzensus (die beide tatsächlich uns allen zu gute kommen). Man kann sich aber überlegen, dass man mit seinen Antworten bei einer Befragung vielleicht mehr beeinflussen kann als mit seiner Stimme bei einer Bundestagswahl. Es gibt weniger Teilnehmer, da hat der einzelne mehr Gewicht. Deshalb: Antwort gut überlegen.
Gruß
loderunner (ianal)

oT: Fahrgastbefragungen
Hallo,

da liegt ein Missverständnis vor: derartige Planungen dienen
NIEMALS dem Kunden, sondern dem Unternehmen. VIELLEICHT kommt
auch irgendwas positives für den Kunden dabei raus.

wenn dann und dort Verkehrsmittel fahren, wann und wo ich sie brauche, würde ich das schon als Vorteil empfinden. Wenn die Busse und Bahnen besser ausgelastet sind, kommt das übrigens auch den Fahrgästen zugute, denn das hat Einfluß auf die Fahrpreise. Nicht zuletzt, weil die meisten Verkehrsbetriebe defizitär sind, kann jede Fahrkarte, die gekauft wird, nur gut für alle anderen sein.

Vielleicht
aber auch das Gegenteil - wenn es z.B. vor allem Berufspendler
sind, könnte man ja auch die Preise erhöhen, wenn die sowieso
mitfahren müssen…

Na, die haben doch hoffentlich einen Zeitfahrausweis.

Gruß
Christian

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Hallo

Meine Frage ist nun, in wieweit ich diesen Fahrgastzählern zur
Auskunft verpflichtet bin?

Überhaupt nicht. In meinem Verkehrsverbund wird vor dem Interview höflich gefragt, ob man bereit sei, einige Fragen zu beantworten, und in der Regel erhält der Interviewer darauf eine ebenso höfliche Antwort. Je nach Region mag die Konversation anders verlaufen. In Berlin etwa gehört es ja schon fast zum guten Ton, pampig aufzutreten.

Aber wie steht es mit den Fragen nach Fahrtziel und Fahrkarte?

Brauchen dementsprechend ebenso nicht beantwortet zu werden.

Einem Kontrolleur muss ich selbstverständlich meinen
Fahrschein vorzeigen und evt. auch meine Zielstation nennen,
damit dieser prüfen kann, ob ich mir den Anspruch auf die
entsprechende Beförderungsleistung erworben habe.

Der Kontrolleur darf prüfen, ob eine bestimmte Person einen Fahrausweis hat, der sie berechtigt, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Streckenabschnitt zu befahren. Bei Normalfahrscheinen oder übertragbaren Zeitkarten ist die Antwort schon allein aus dem vorgezeigten Fahrschein zu ersehen. Weitere Angaben sind im Regelfall zur Beurteilung nicht erforderlich - und daher auch nicht zu erheben.

Gruß
smalbop

Die Frage nach dem Zweck der Reise ist natürlich eine
anmaßende Unverschämtheit, die in meine Privatsphäre eindringt
und über die ich natürlich keine Auskünfte erteilen muss.

Naja. Ich weiss nicht, welche Erfahrungen du so gemacht hast, aber ich bin bisher jedes Mal sehr freundlich gefragt worden, ob ich etwas dagegen hätte ein paar Fragen im Rahem einer Fahrgastbefragung zu beantworten.

Und bei den wenigen Gelegenheiten wo ich diese ablehnte, begegnete man meinem Wunsch auch immer mit ausgesuchter Höflichkeit.

Falsche Angaben verboten?
Hi

Wenn man nun rein hypothetisch behaupten würde, man wäre ein „Informatikprofessor aus Hamburg“, obwohl das gar nicht stimmt, könnte man dann irgendwelche juristischen Vorschriften übertreten haben?

Nick

Wenn man nun rein hypothetisch behaupten würde, man wäre ein
„Informatikprofessor aus Hamburg“, obwohl das gar nicht
stimmt, könnte man dann irgendwelche juristischen Vorschriften
übertreten haben?

Ja, gem. §223 a wegen ausbleibendem Schenkelklopfer

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Hallo,

zu diesem Thema mal ein paar Fakten…

Man mag es ja kaum glauben…aber die Betreiber von Beförderungsunternehmen (ob früher staatlich oder heute „Privat“)
sind wirklich daran interessiert,was ihre Kunden so wünschen…
Das die Umsetzung oft dauert bzw. nicht erfolgt liegt nicht an ihnen…der öffentliche Personenverkehr ist in D (und auch in einigen anderen Ländern) sehr stark von der Politik abhängig.
Siehe dazu zum B. den Kurswechsel der DB AG…die Politik wollte eine ganze Zeit lang eine Börsenbahn
und dementsprechend wurde auch gehandelt (bzw. die Weisung an den Vorstand ausgegeben).So lief und läuft es auch heute noch bei allen anderen Verkehrsbetrieben,da nun einmal alle ÖPNV -Betriebe
ohne Bundes/Landes-Zuschüsse nicht tragbar sind…

Die Interviewer sind in der Mehrzahl Mitarbeiter von
beauftragten Firmen,die eine Quote zu erfüllen haben.
Je nach Auftrag gibt es Vorgaben und wenn diese nicht eingehalten werden,bekommt der MA kein Geld für die Tour.
Von daher sollte man schon etwas Verständnis haben…niemand arbeite schließlich gerne umsonst…

Der Datenschutz ist in jedem Fall gewährleistet…
So wird zum B. bei den Fahrausweisen nur Kategorisiert erfasst…
als B. Zeitkarte Stufe 3
oder
Hin-und Rückfahrt ICE 2.Klasse
Es werden Keine individuellen Ticketmerkmale erfasst…
Eine Rückverfolgung ist somit unmöglich…

Auch wenn die Interviewer einen mobilen Computer (Fahrausweisdrucker)
mitführen,wird dort nicht mehr erfasst,da diese Geräte für die Befragung mit einer speziellen Software bestückt sind,die nur die oben genannten Daten anzeigt.Diese Software überprüft auch nicht die Gültigkeit des Tickets…

Die Interviewer können immer nur das erfassen,was in ihren Fragebögen bzw.in ihren PDA`s fest vorgegeben ist.Nur die dort vorhandenen Antworten bzw.die entsprechende Kodierung in Ziffern kann verarbeitet werden.Kritik oder Wünsche an das Verkehrsunternehmen sollte man an dieses direkt per Email (oder Brief) senden,die Interviewer haben keine Möglichkeit Beschwerden weiterzuleiten.

Hier mal ein Beispiel für eine Erfassung:

Reisende®: weiblich
Alter: 21-30 Jahre
Ticket: Monatskarte Preisstufe 7
Einstieg: Münster Hbf
Ausstieg: MS-Roxel Mitte
Vorlauf: DB RE-Zug
Nachlauf: Bus

danach dann noch einige Fragen wie zum B.

Wie empfinden sie die Sauberkeit in den Fahrzeugen/an den Haltestellen ??

a)sauber

b)verdreckt

c)weiss nicht

d)keine Antwort

Nie mehr wählen gehen!
Du darfst auf keinen Fall noch mal wählen gehen! Wahlen dienen IMMER den Politikern und NIEMALS den Wählern. VIELLEICHT kommt auch irgendetwas positives für den Wähler heraus, vielleicht auch das Gegenteil (btw: Morgen scheint die Sonne - oder auch nicht…)

Klar, wird jetzt mancher sagen. So fühlt sich das auch an. Nur dann kann man die Demokratie abschaffen…


Soviel zum OT, zurück zu deinen „Kritikpunkte“ direkt:
Das Unternehmen würde dann die Preise für Berufspendler erhöhen? Bzw. sich in völliger Überraschung ergießen, dass zwischen 6 und 8 Uhr zu 99 % Berufspendler und Schüler im Zug sitzen? Das ist so irrational wie nur was.

  • Berufspendler haben in der Regel Zeitfahrkarten.
  • Um festzustellen, ob meine Züge / Bahnen / Busse zu einer bestimmten Zeit (im Berufsverkehr) besonders stark ausgelastet sind, braucht es keine Befragung. Das sehen die Mitarbeiter täglich.
  • Um es genauer haben zu wollen, würde die (meist mit der Befragung parallel laufende) reine Fahrgastzählung reichen.

Ansonsten aber Danke für den Lacher des Tages: Jemand, der Kundenbefragungen grundsätzlich ablehnt, weil sie mit großer Wahrscheinlichkeit schädlich für die Kunden sind, Volkszählung aber bedingungslos befürwortet, weil sie nur gut für die Bürger ist - das hat was und ist geradezu Paradebeispiel für selektive Wahrnehmung.

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Natürlich wählen gehen!

Du darfst auf keinen Fall noch mal wählen gehen! Wahlen dienen
IMMER den Politikern und NIEMALS den Wählern.

Eine Wahl ist keine Umfrage.

Ansonsten aber Danke für den Lacher des Tages: Jemand, der
Kundenbefragungen grundsätzlich ablehnt, weil sie mit großer
Wahrscheinlichkeit schädlich für die Kunden sind, Volkszählung
aber bedingungslos befürwortet, weil sie nur gut für die
Bürger ist - das hat was und ist geradezu Paradebeispiel für
selektive Wahrnehmung.

Wie Du meinst.
Ein Paradebeispiel für mich sind die Leute, die die Volkszählung ablehnen, aber die ganze Brieftasche voller Kundenkarten haben und bei jedem sozialen Netzwerk angemeldet sind, dass sich finden lässt.

Btw., unter selektiver Wahrnehmung verstehe ich zumindest auch selektives Lesen. Mein Einwand bezog sich auf Befragungen ganz allgemein, nicht nur auf die hier besprochene. Mein Beispiel war nur ein Beispiel. Und ich habe auch nicht abgestritten, dass manchmal was positives für die Befragten dabei herauskommt. Vielleicht liest Du einfach nochmal nach. Wer im Glashaus sitzt…
Gruß
loderunner

von was?
Hi Janina

Ja, gem. §223 a wegen ausbleibendem Schenkelklopfer

$223 a von was?

Nick

StGB natürlich … owt
.

a oder 1?
Hi,

ich bin juristischer Laie, und wenn ich unter $223 StGB nachschlage, habe ich einen (1) und einen (2) als Unterpunkt. Meinst Du mit (a) die (1)? Ein (a) ist nirgends zu finden. Darf man (a) und (1) synonym verwenden?

Nick