Hallo, mein Sohn (Grundschule in Baden-Württemberg, 2. Klasse) besucht zwei Mal im Jahr eine einwöchige Therapie. Wir haben für diesmal eine Befreiung beantragt und der Schule ein Attest über den Zeitraum mitgegeben.
Diese möchte aber nun eine Kopie der ärztlichen Verordnung, bzw. ein ärztliches Schreiben aus dem die Begründung der med. Notwendigkeit hervorgeht.
Fragen: muss man so viel beibringen? Muss die Schule die Diagnose wissen? Müsste nicht ein ärztliches Attest über den Zeitraum ausreichen?
Bitte kein Mutmaßungen, nur fachkundige Auskünfte. Vielen Dank.