Ausländeramt Vorsprache

Liebe Community,

wenn man im Ausländeramt zum Erhalt eines Visums einen Termin zur Vorsprache bekommt, welche Fragen werden dann gestellt? Worauf könnte man sich u.u. vorbereiten?

Dankeschön

Das kommt teilweise auf das beantragte Visum an. Grundsätzlich geht es darum gemachte Angaben zu verifizieren und zu plausibilisieren. D.h. stimmen die gemachten Angaben und passen sie plausibel zu einem nachvollziehbaren Gesamtbild zusammen. Weiterhin geht es eben um die Frage der Kenntnis und der Erfüllung der Voraussetzungen für ein spezifisches Visum. Z.B. weiß der Bewerber, inwieweit ihn ein bestimmtes Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt/passen seine Angaben hierzu zum beantragten Visum. Die gesamte finanzielle Situation und der Finanzierbarkeit des Aufenthalts ist auch ein entscheidendes Thema. D.h. man muss nachvollziehbar erklären können, wie man die Hin- und insbesondere auch die Rückreise finanziert, und wovon man in Deutschland leben will, wie man bzgl. Krankenversicherung abgesichert ist, …

Ein weiterer Punkt ist immer die Aufklärung der Frage des Rückkehrwillens. D.h. soll das Visum der Verfestigung einer Bleibeabsicht dienen oder steht zu erwarten, dass der Bewerber nach Ablauf auch wieder in seine Heimat zurückkehren wird/hat er dann die Voraussetzungen ggf. über ein anderes Visum legal weiter hier bleiben zu dürfen. Also z.B. Visum zur Studienvorbereitung soll auf Studienvisum hinführen ist natürlich kein Problem.

Servus,

dann ist das ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, weil Visa in der Regel von den Vertretungen im Ausland erteilt werden, während in den inländischen Ausländerämtern Aufenthaltstitel bearbeitet werden.

Es wäre gut, mehr über den gesamten Vorgang zu wissen, um hier nicht gar so sehr im Nebel stochern zu müssen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ich stochere mal ein bisselchen weiter: Die „gängigste“ Möglichkeit, dass die lokale Ausländerbehörde von vornherein an der Erteilung eines Visums durch eine Botschaft oder ein Konsulat beteiligt ist, ist die Bestätigung einer Einladung, bei der der inländische Einladende für die finanziellen Risiken gradesteht, mit denen der Aufenthalt des Eingeladenen verbunden ist, wie @Wiz bereits ausführlich erklärt hat.

Die Darlegung der eigenen Bonität des Einladenden kann gut Gegenstand eines persönlichen Termins sein, und die wird man nicht unbedingt gleich mit dem Termin zur Vorsprache mitteilen - dann sind die Auskünfte, die der Einladende erteilt, wahrscheinlich ein bisselchen realistischer…

Schöne Grüße

MM

Ich bin auf die Differenzierung Visum/Aufenthaltstitel nicht eingegangen, weil das selbst bei den Behörden oft munter durcheinander geht. Das für längerfristige Aufenthaltstitel recht übliche Spiel ist ein zeitlich eng befristetes Visum der Botschaft im Heimatland mit der nötigen Vorsprache im Ausländeramt zur Erlangung des dann längerfristigen Titels. Also z.B. unsere Au-Pair bekamen immer zunächst ein Visum für sechs Wochen, in denen dann der Aufenthaltstitel für den Rest des Jahres aufgrund einer solchen Vorsprache beantragt und erteilt werden musste.

Auch gibt es abgesehen vom Touristenvisum für mE sogar alle anderen Visa-Typen die Möglichkeit einer Beantragung als Folgevisum/Aufenthaltstitel im Inland. D.h. nur mit einem Touristenvisum muss man für ein anderes Visum zunächst ausreisen um dann im Ausland das andere Visum beantragen zu können. Aber z.B. mit einem Visum/Titel zur Studienvorbereitung kann man gleich hier vor Ort ein Studienvisum/Titel beantragen.

Danke allen für die ausführlichen Antworten. Alles hat super funktioniert. Es handelte sich um einen Aufenthaltstitel im Inland. Die einzige Frage, die gestellt wurde war, wie lange sie in DE beleiben wolle, auch nach dem Visum.