Hallo,
ich habe einen ausländischen Kollegen . Dieser will seine Verlobte nach Deutschland holen. Dies erfordert viel Papierkram über die Ausländerbehörde. Da er aber die deutsche Sprache weder gut sprechen noch schreiben und lesen kann, will er, damit es schneller und leichter geht, einen Anwalt damit beauftragen (keine Ahnung, ob das ein Anwalt überhaupt macht).
Nun will er vorher noch abklären, ob seine Rechtsschutzversicherung für den Anwalt zahlt.
Ich persönlich bin da skeptisch. Es handelt sich ja um keinen Rechtsstreit oder ähnliches.
Ich denke, wenn der Kollege einen Anwalt dafür haben will, muss er ihn selber bezahlen.
Oder sehe ich das falsch?
Warum fragt er denn nicht bei seiner Versicherung an,ob Beratungsgespräche in der Sache übernommen werden. Mehr als ablehnen kann die VS doch nicht, wenn nicht schon ein Blick in die Vertragsbedingungen reicht.
Und wie kommt es eigentlich dass eine Person die kaum der deutschen Sprache mächtig ist sich sogar eine Rechtsschutz hat aufschwatzen lassen ?
Wenn du sein Freund und Helfer bist, kläre du es doch mit der VS. Oder begleite ihn auf die Behörde.
MfG
duck313
Servus,
eine Anfrage betreffend Deckungszusage ist eine Sache von ungefähr zwei Minuten am Telephon. Die Versicherungen haben für solche Situationen Leute am Telephon, die sich auskennen.
Gefühlt: Keine Deckung, da kein Recht oder Rechtsanspruch verletzt ist.
Hängt aber auch von der Versicherung ab.
Übrigens: Ob und welche Chance es für ein Visum für die Verlobte gibt, ließe sich leichter sagen, wenn man den Aufenthaltsstatus des Kollegen kennen würde.
Schöne Grüße
MM
Er lebt schon einige Jahre in Deutschland. Hat festen Wohnsitz und feste Arbeit. Ich kenne mich da leider zu wenig aus, um das bestimmen zu können.
sagt leider gar nichts über
aus. Du kannst ihn ja fragen!