Ausländerinnen und Heirat

Eine Freundin bat mich um folgenden Rat, zu dem ich Hilfe brauche. Sie ist ohne Aufenthalstgenehmigung (nur polnischsrachig) und möchte ihren deutschen Freund heiraten. Was passiert mit der Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Ehe aus irgendwelchen Gründen schief geht (z.B. im Falle, daß er sie irgendwie mißhandelt oder sich scheidenlassen will)? Gibt es disbezügl. Fristen und an wen wendet man sich um sich diesbezgl. zu erkundigen?

Danke Kai

Hallo Kai,

gehört deine Anfrage eigentlich nicht eher ins Brett Recht oder so?
Naja, jedenfalls: gehört eigentlich Polen bereits zur EU oder werden noch Verhandlungen geführt?? Für EU-Mitglieder (vielleicht wir sie es bald, wenn sie es noch nicht ist…)
wird ein Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre ausgestellt - egal ob man verheiratet ist oder nicht. Man muss lediglich beweisen, dass man eine Wohnung (Zimmer) hat und eine Arbeit. Fehlt eine dieser Komponenten, bekommt man die Genhemigung für 3 Monate. ABER: ausser man ist vorbestraft, kann man als EU-Mitglied NICHT aus Deutschland rausgeschmissen werden, d.h. die Gehnemigung wird immer wieder verlängert. Man kann u.U. nach 5 Jahre sogar eine unbefristete beantragen.
Wie gesagt: das gilt für EU-Länder.

Ciao
Camilla

Moin Camilla,

Naja, jedenfalls: gehört eigentlich Polen bereits zur EU oder
werden noch Verhandlungen geführt??

ähm…*hüstel*…nein…Polen gehört keinesfalls zur EU und ich denke, die Verhandlungen werden sich auch noch eine Weile hinstrecken.

Gruss
Marion

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Zweifel
Hallo Kai!

Ob es wohl eine gute Idee ist, den Freund zu heiraten, wenn das Thema Misshandlung schon vor der Ehe ein Thema ist?

Gruss
Renato

Hallo Kai!

Ob es wohl eine gute Idee ist, den Freund zu heiraten, wenn
das Thema Misshandlung schon vor der Ehe ein Thema ist?

Ist eigentlich kein Thema, da sie mich aber um Rat fragt, nehme ich lieber die schlimmsten Fälle an, um Ihr möglichst viele für und wieder zu nennen.

Übrigens laut Statistik vor 5 Jahren (ADAC-Länderinfo) wurden in Polen 50 % der Ehefrauen von Ihren Männern geschlagen.

Aber Danke auf jeden fall auch an alle anderen Antworter(innen)

Hallo Kai,

guck 'mal hier:

http://www.einbuergerung.de/download/broschuere.pdf

Soweit ich weiss bekommt man/frau mit der Eheschliessung (muss sicher beantragt werden) eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Fuer die Einbuergerung muss die Ehe seit 2 Jahren bestehen und der Antragsteller muss Deutsch sprechen koennen, wenn ich das richtig verstanden habe.

liebe Gruesse,
Astrid