Eine Freundin bat mich um folgenden Rat, zu dem ich Hilfe brauche. Sie ist ohne Aufenthalstgenehmigung (nur polnischsrachig) und möchte ihren deutschen Freund heiraten. Was passiert mit der Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Ehe aus irgendwelchen Gründen schief geht (z.B. im Falle, daß er sie irgendwie mißhandelt oder sich scheidenlassen will)? Gibt es disbezügl. Fristen und an wen wendet man sich um sich diesbezgl. zu erkundigen?
Danke Kai