Hallo,
die „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz“ geben zu Ihrer Frage folgendes her:
Ziff. 16.2.5: …Ein späterer Studienfachwechsel (d.h. nach mehr als 18 Monaten seit Studienbeginn) kann i.R.d. zu treffenden Ermessensentscheidung zugelassen werden, wenn das Studium innerhalb einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann (d.h. innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer in der BRD von 10 Jahren!).
>Das ist in Ihrem Fall wohl gegeben: 3 Sem. studiert + weitere 5 Sem. Tiermedizin = 4 Jahre. Man könnte also sagen, dass es Ihnen innerhalb der nächsten 6 Jahre (!) maximal gelingen müsste, einen Studienplatz zu bekommen. Wenn es Ihnen kurzfristig gelingt, einen Studienplatz in Tiermedizin zu bekommen, müsste m.E. die Ausländerbehörde dies ohne vorherige Ausreise akzeptieren.
Ziff. 16.2.6.2: Kein Fachrichtungswechsel, sondern lediglich eine Schwerpunktverlagerung i.R.d. Studiums liegt vor, wenn der Ausländer eine Bescheinigung der Universität vorlegt, in der bestätigt wird, dass die im zunächst durchgeführten Studiengang (Kulturwissenschaften) verbrachten Semester auf den anderen Studiengang (Tiermedizin) überwiegend angerechnet werden.
>Wäre das bei Ihnen möglich? Eine Anrechnung von 2 Sem. Kulturwissenschaften auf das Studium der Tiermedizin? Ich fürchte, eher nicht.
Es bleibt aber trotzdem bei der ersten Alternative und darauf sollten Sie sich auch durchaus berufen.
Ich drücke Ihnen die Daumen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lydia