Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin auf der Suche nach der Antwort, ob ich mein Studienfach wechseln darf. Ich habe Russische Staatsangehörigkeit und bin an der Universität München (Fakultät für Kulturwissenschaften) im 3. Semester eingeschrieben. Von meinem bisherigen Studium in Russland (Tiermedizin) wurden mir an der Ludwig-Maximilians Universität München 6 Semester anerkannt, das meint ich bräuchte nur noch 5 Semester an der tierärztlichen Fakultät hier weiterzustudieren. Ich habe mich um das Studium zum 7.Semester, WS 2011/12, beworben aber leider keinen Studienplatz bekommen. Ich möchte es nächstes Jahr wieder versuchen, aber nun ist es das Problem, dass ich keine Fachrichtung mehr wechseln darf. Bei dem Ausländeramt hat man mir gesagt ich soll dann ausreisen und von neuem das Visum beantragen.
Ich habe folgendes herausgesucht:
Ein Fachrichtungswechsel darf in den ersten drei Semestern vorgenommen werden. Später ist ein Fachrichtungswechsel nur möglich, wenn Studienleistungen aus dem vorherigen Studiengang anerkannt werden und sich das Studium nicht um mehr als drei Semester verlängert.
Könnten Sie mir vielleicht helfen den Absatz im Aufenthaltsgesetz finden?
Wäre dann dieser Ausnahme mein Fall?
Darf die Regelstudienzeit (6 Semester) oder die höchsterlaubte für das Studium Zeit (8 Semester) nicht um mehr als drei Semester verlängert werden?
Ich wäre so dankbar, wenn Sie mir antworten könnten!
Mit freundlichen Grüßen,
Anna