Liebe/-r Experte/-in,
ch arbeite am Theater und habe mit vielen ausländischen
Künstlern zu tun. Da ich bei den Künstlern die Ausländersteuer
abziehen muss, bin ich mir sehr unsicher ob ich z.B. auf
Reisekosten, Übernachtung und Tagegeldern die Ausländersteuer
einbehalten muss oder bezieht sich die Ausländersteuer nur auf
das Honorar.Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Doris