Hallo liebe Experten,
kann mir jemand genau sagen, ob ein deutscher Veranstalter, der einen Kompositionsauftrag an Komponisten im Ausland vergibt, Ausländersteuer zahlen muss? Die Komponisten vollenden das Werk ja eigentlich im Heimatland und haben auch in dem Sinne keinen „künstlerischen Auftritt“ in Deutschland, auch wenn sie vielleicht bei der Aufführung dabei sein sollten… Aber die Regelungen kommen mir da etwas unklar vor. Weiß jemand mehr?
vielen Dank!