Ausländersteuer bei Kompositionsauftrag?

Hallo liebe Experten,

kann mir jemand genau sagen, ob ein deutscher Veranstalter, der einen Kompositionsauftrag an Komponisten im Ausland vergibt, Ausländersteuer zahlen muss? Die Komponisten vollenden das Werk ja eigentlich im Heimatland und haben auch in dem Sinne keinen „künstlerischen Auftritt“ in Deutschland, auch wenn sie vielleicht bei der Aufführung dabei sein sollten… Aber die Regelungen kommen mir da etwas unklar vor. Weiß jemand mehr?
vielen Dank!

das ist eigentlich „nicht direkt“ mein Metier

jedoch wird eine Anfrage bei der GEMA Klarheit in die Sache bringen, da sich die GEMA meines Wissens auch um diese Dinge kümmert

TSt

Ja, dass ist verwirrend, allerdings lese ich aus dem Beitrag http://www.komponistenverband.de/content/view/122/101/, dass bei einer Bestellung im Ausland keine Steuern faellig werden. Wenn du das Werk ueber den Zoll nach Deutschland holen willst, und der Komposnist nicht in Europa lebt, dann wird er lokal die ueblichen Mehrwertsteuern verrechnen. Du bezahlst die Mehrwertsteuer die hierzulande gilt und kannst sie wie ueblich verrechnen. Analog zum Thema ist die Erstellung von Software durch das Ausland. Ich denke, dass die Verordnungen dazu leichter zu lesen sind, denn Software ist aus Sicht des Gesetzgebers (und der Allgemeinheit, die dahinter steht) finanziell interessanter als Musikkompositionen. Schoenen Abend noch

Tut mir sehr leid, dass ich mich darin nicht auskenne. Diese Frage könnte vielleicht ein Experte zu Steuerfragen aus Deutschland beantworten.
Besten Gruss, Roberto

hallo Edizione musicale,

leider kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Aber ich fürchte, wenn das
Geld in Deutschland ausgezahlt wird, ist die Ausländersteuer zu entrichten.
Bei Livemusikern sind es meines Wissens nach 25 %, es gibt Sondervereinbarungen. Frag doch ruhig unverbindlich beim Finanzamt nach und dann hast du Sicherheit
und sparst Experten.

beste Grüsse
labor 23

Hallo!
Ich kann dazu leider keine gute Antwot geben, da ich darüber nicht allzu viel zu sagen weis; würde Ihnen aber empfehlen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Ich hoffe Sie finden zeitnah eine Antwort auf Ihre Frage,

Freundliche Grüße,

Devilfox

Hallo,

die Angfrage ist schon eine weile her, leider hatte ich darauf nie eine Antwort, da ich mit solchen Aufträgen nie zu tun hatte, ich hoffe, die Frage wurde inzwischen beantwortet

VG Christian