ausländische versicherung

Nachdem mein Freund einen Autounfall hatte und das Auto der Unfallverursacherin bei einer ausländischen Versicherung ist, würden wir gerne wissen, wann wir den Schadenersatz und den Nutzungsausfall bekommen und ob die Versicherung zahlt weil das Auto auf die OMa der Dame angemeldet ist.
Danke für die Antworten!

Das kann nur die Vers beantworten und sonst niemand!!!

Mal anrufen…!

Hallo,

wenn der Unfallgegner nicht in Deutschland versichert ist dauert es im Normalfall immer sehr lange (kann sogar Monate dauern), bis der Schaden reguliert wird. Auf wen das Fahrzeug versichert ist dürfte egal sein, falls die Enkelin nicht als Fahrerin im Vertrag eingetragen sein sollte, dürfte das nur intern Probleme bereiten, aber euch nicht betreffen.

Gruß,
Micha

Hallo,

normalerweise hat die ausländische Versicherung eine deutsche Partnerversicherung die sich meldet. Dann ist diese für die Schadensabwicklung zuständig. Falls der Unfall nicht gemeldet wurde, sieht die Sache schlecht aus.

Gruss Mario

Hallo BlackDelilah,

Im Normalfall läuft es so ab, dass Sie Ihre Werkstatt beauftragen, die den Daten der Versicherung des Schadenverursachers geben und diese kümmern sich dann automatisch.
Natürlich kann es zu „kommunikationsproblemen“ kommen und die Versicherung des Ursachers alles abstreiten, durch den Postweg ins Ausland kann Ihre Werkstatt evt den Aufwand an Sie weiter geben, dadurch ist es immer sinnvoll, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung vorab beauftragen und nach Hilfe fragen, zu welchen Problemen es kommen kann.
Auf wen das Auto angemeldet ist, spielt keine Rolle, entscheidend ist, wer damit versichert ist, wenn die Fahrerin nicht versichert sein sollte, muss der Schaden von der Verursacherin selbst getragen werden. Dies kann dann durch die Werkstatt per Inkasso eingefordert werden, hängt aber auch von dem Engagement der Werkstatt ab.
Zu Ihrer Sicherheit können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung anfragen, ob Sie eine so genannte „Forderungsausfalldeckung“ in Ihrem Tarif haben, denn dann würde Ihre Haftpflicht den Schaden tragen, wenn der Verursacher nicht versichert ist und den Schaden nicht tragen kann. Auch in diesem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, können Sie keine mehr Rückwirkend abschließen, diese würde den Fall dann nicht übernehmen. Da könnte dann nur noch der ADAC helfen, die kosten nur knapp 50 Euro im Jahr und beinhalten auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, da müssen Sie nur Anfragen, ob die den Fall rückwirkend übernehmen würden, das ist mir leider nicht bekannt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Beste Grüße

Hallo,
sofern der Unfall in Deutschland war, gilt zuallererst mal deutsches Schadensersatzrecht. Demnach gibt es Anspruch auf Nutzungsausfall und Schadensersatz, völlig unabhängig wo und wie das Auto versichert ist.
Dem Pflichtversicherungsgesetz zu Folge gilt das auch für Autos aus dem Ausland. Kfz-Haftpflichtversicherer regeln das normalerweise über Partnerbüros. Im umgekehrten Fall (deutscher Versicherer, Unfall im Ausland) ist das über den HUK-Verband des GDV, schätze ausländische Versicherer haben umgekehrt etwas entsprechendes in Deuschland,
viele Grüße
Andreas

Melden bei:
Deutsche Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G in 10117 Berlin: Telefon: +49 30 20205757 und Telefax: +49 30 20206757.

Wenn Sie in Deutschland einen Verkehrsunfall erleiden, den ein Ausländer mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug verschuldet hat, müssen Sie nicht mit der ausländischen Versicherung korrespondieren. Internationale Abkommen haben für diesen Fall die Möglichkeit geschaffen, dass Sie hier auch in Deutschland einen Ansprechpartner haben.

Hoffe, dass das hilft :wink:)

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/auslunf4.htm#i…

Hier kann ich leider nicht helfen.

Die Frage kann ich in der gestellten Form nicht beantworten.
Ich kenne weder den Freund, noch den Unfall, noch die Verursacherin, noch deren Versicherung.

Woher bitte, soll ich wissen, wann ihr das Geld bekommt? Jeder einigermaßen intelligente Mensch wird sich vorstellen können, dass diese Frage einzig die betr. Versicherung der Verursacherin beantworten kann.

Ich empf. bei Problemen das Büro „grüne Karte“ in HH zu kontaktieren.

Die Versicherung zahlt natürlich, egal wer Halter des KFZ ist

Erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung, ob sie am Unfallort eine Zweigstelle hat.

www.elektronikversicherung.me

Versuchen, herauszufinden, ob die Versicherung auch hier eine Zweigstelle hat. Wenden Sie sich an sie und beschreiben Sie Ihnen die Situation, womöglich kann man Ihnen über diesen Umweg Auskunft erteilen.

www.elektronikversicherung.me

Hallo.
Aus technischen Gründen und Unachtsamkeit konnte ich lange Zeit nicht auf w-w-w (wer-weiss-was) zugreifen, weshalb sich inzwischen zahlreiche unbeantwortete Fragen in meinen Profil stapeln. Da ich wer-weiss-was als tolle Einrichtung sehe und diese aktuell halten möchte, werde ich versuchen all diese Anfragen abzuarbeiten.
Auch Sie haben mir vor einiger Zeit eine Anfrage gestellt. Vermutlich konnten bereits andere w-w-w – Mitglieder Ihre Anfrage beantworten bzw. Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein.
Sollte dies nicht so sein, möchte ich Sie bitten mir Ihre Anfrage einfach noch einmal zu schicken.
Ich werde mich bemühen sie schnellst möglich zu beantworten und nehme mir (als Neujahrsvorsatz) vor, künftig besser auf meinen w-w-w – Account aufzupassen 
Alles Gute!
mfg
Michael