Folgendes Szenario:
Herrn A wurde in Deutschland ca. 1994 der Führerschein wegen Alkohol und eines Blechschadens entzogen.
Zwei Jahre später zieht er nach Spanien wo er einen neuen Führerschein macht.
Dieser war nach wie vor existent und wurde nun (samt kompletter Brieftasche) auf dem Weihnachtsmarkt geklaut.
Da die damals angeordnete MPU vom Tisch ist und somit kein Fahrverbot mehr besteht, muß ja nun ein neuer Führerschein beantragt werden.
Kann Herr A aufgrund des spanischen Führerscheins einfach einen neuen in Deutschland beantragen?
Viele Grüße
RedShoe