Ausländischer Studienbewerber

Hallo,
ein ausländischer Studienbewerber (noch kein Student) braucht für die Ausländerbehörde einen Krankenversicherungsnachweis.

Aber die gesetzliche Kasse lehnt ab, da er noch kein Student sei und er sich nicht freiwillig versichern kann. Ist er denn nicht versicherungspflichtig? Auch eine private Krankenversicherung nimmt ihn nicht.

Ist er denn

nicht versicherungspflichtig?

Nein, er gehört meines Wissens keiner versicherungspflichtigen Personengruppe an

Mir fallen zwei Möglichkeiten ein:

  1. Die Ausländerbehörde informieren und fragen, ob er den Nachweis später erbringen kann

  2. Bei der gesetzlichen KV eine freiwillige Versicherung abschließen (leider teuer)

Freiwillig ist auch nicht möglich laut AOK, da er keine Vorversicherungszeiten nachweisen kann.

Schon verrückt, dass es eine KRankenversicherungspflicht in Deutschland gibt, aber er von den Kassen nicht aufgenommen wird.

Moin,

ich bin Laie in solchen Dingen, aber mein erster Gedanke:
ist der Student im Heimatland krankenversichert, greift diese Versicherung nicht in D? Ich denke, das sollte man erstmal klären.

Gruß Volker

Hallo, ich glaube, jetzt habe ich es gefunden:

Studienbewerber aus dem Ausland können/müssen, wenn sie nicht aus einem Land kommen, mit dem ein Sozialabkommen besteht eine sog. Sprachschülerversicherung abschließen. Alternativ könnten sie auch in ihrem Heimatland eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Zur Sprachschülerversicherung habe ich dir hier einige Links zusammengestellt:
http://www.gutefrage.net/frage/krankenversicherung-f…
https://portal.versicherungsdienste.de/dsw-studenten…
http://www.studentversicherung.de/krankenversicherun…

Die beiden letzten Links führen jeweils zu konkreten Angeboten.

Hoffe, das ist es, was Du suchst!

In Indonesien gibt es kein Krankenversicherungs-System wie bei uns. Aber danke für Deine Info.

danke, das hilft

  1. die ist in meiner Stadt wenig kooperativ
  2. wird verweigert, da freiwillig angeblich nicht möglich ist, kraft Gesetz …