Auslagen für Darlehensvertrag zurückfordern ?

Hallo,

der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden, das die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten keine gesonderte Leistung für den Kunden darstellt, so dass ein Entgelt nicht verlangt werden darf. Heisst, man kann sich angefallene Bearbeitungsgebühren zurückerstatten lassen. Ich hab 2011 ein Darlehensvertrag abgeschlossen in dem keine Bearbeitungsgebühren sondern ein Entgelt in Höhe von 100 Euro für Auslagen berechnet wurden. Kann man sich diese ebenfalls rückerstatten lassen ?

Nein - Auslagen sind keine Gebühren.

Darunter könnte ich mir z.B. vorstellen:
Kosten für unbeglaubigten Grundbuchauszug,
Gutachten, Fahrtkosten usw.

Gruß Merger

Nein - Auslagen sind keine Gebühren.

Und Gebühren gibt es übrigens bei einer Bank generell nicht (z.B. Bearbeitungsgebühren):

Das Wort „Gebühren“ ist den Preisen von (juristischen) Personen öffentlichen Rechts vorbehalten.

Man kann sich noch darüber streiten, ob eine Sparkasse ihre Preise als „Gebühren“ bezeichnen kann, denn eine Sparkasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und führt übrigens auch ein Dienstsiegel. Aber mindestens bei Privatbanken gibt es formaljuristisch keine Gebühren.

Gruß Merger

Grüße

Erdbeerzunge

Nein - Auslagen sind keine Gebühren.

Und Gebühren gibt es übrigens bei einer Bank generell nicht
(z.B. Bearbeitungsgebühren):

Das möchte ich mal bezweifeln.
Wie würde es denn bei der Bundesbank aussehen ?

Aber mindestens bei Privatbanken gibt es
formaljuristisch keine Gebühren.

Da hast Du sicherlich recht.

Gruß Merger

Das Wort „Gebühren“ ist den Preisen von (juristischen)
Personen öffentlichen Rechts vorbehalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_…

eine Anstalt öffentlichen Rechts und führt übrigens auch ein
Dienstsiegel. Aber mindestens bei Privatbanken gibt es
formaljuristisch keine Gebühren.

Und dennoch sind die als „Gebühren“ berechneten Provisionen nicht per se unrechtmäßig.