Ausländischer Techniker in Deutschland Arbeiten

Hallo, liebe Alle,
ich habe eine Frage, und zwar: darf ein Ausländer(Chinese), der in einer Techniker Schule weitergebildet und den staatlich geprüften Techniker gekriegt hat, in Deutschland arbeiten und hier bleiben? Also er hat aber nicht studiert.
Gibt es entsprechende Massnahmen zur Beschränkung der ausländischen Arbeiter(Arbeitsvisum)? Z.B. niedrigstes Ausbildungsniveau(Bachelor)?
Mfg.

Da: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/drittstaaten.php
und da: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/WichtigeInformationen/wichtigeinformationen-node.html mal nachlesen.
Daraus ergibt sich, dass das nur mit einem Aufenthaltstitel und einer Arbeitserlaubnis möglich ist.
Und da: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html ist das Gestz dazu.
ramses90

Hallo,

Techniker, selbst ein studierter oder ein ungelernter, ist kein reglementierter Beruf. Man darf folglich auch ohne Anerkennung arbeiten egal woher man kommt. Zur Arbeitserlaubnis hast du ja Links.

Gruß
Otto

Hallo Otto,

schon mal gehört?

http://www.staatlich-gepruefter-techniker.com/

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,

ob das ohne weiteres möglich ist oder nur mit einem komplizierten Ritual, hängt davon ab, in welchem Bereich der Technik die Staatsprüfung abgelegt wurde. Viele Tätigkeiten von Technikern stehen auf der „Positivliste“ der Bundesagentur für Arbeit, und es ist in diesen Tätigkeiten nicht notwendig, Spezialist zu sein - es genügt, die Kenntnisse einer Fachkraft zu haben.

Wenn man in Berufen arbeiten möchte, die mit der Stufe „Fachkraft“ auf der Positivliste stehen, bekommt man eine Arbeitserlaubnis mit einem einfachen Antrag, wenn die Qualifikation und die Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können.

In anderen Berufen geht das auch, aber dort muss man ein kompliziertes Ritual erfüllen - in Zusammenarbeit mit dem künftigen Arbeitgeber ist das aber auch nicht sehr schwer.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

  1. Es wurde gefragt, ob dieser Techniker „arbeiten“ darf und nicht ob dieser die Berufsbezeichnung führen darf. Das Ausländerrecht ist insoweit nicht berufsbezogen.
  2. Einschränkungen gibt es für reglementierte Berufe. Die gelten aber auch für Deutsche. Beispiel für einen der wenigen reglementierten Berufen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mphg/gesamt.pdf. Es bedarf also einer rechtlichen Grundlage.
  3. Der angeführte Link ist eine Privatmeinung.
  4. Eine Liste der reglementierten Berufe findet man hier https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/reglementierteBerufe, wobei ich der auch nicht in allen Fällen zustimme.

Gruß
Otto