Hallo,
angenommen, ein Versicherter hat dauerhaft eine AKEV abgeschlossen, die für alle Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 8 Wochen gilt und ggf. durch Zuzahlung vor Reiseantritt auf eine ununterbrochene Verweildauer von insgesamt 16 bzw. 26 Wochen verlängert werden könnte.
Der Versicherte vergisst aber, vor einem 3-monatigen Auslandsaufenthalt die Verlängerung von 8 auf 16 Wochen durch Einzahlung des entsprechenden Betrages zu erlangen.
Würde der zusätzliche Versicherungsschutz jetzt wenigstens für die ersten 8 Wochen gelten oder gar nicht mehr?
Wird der Versicherer in jedem Fall einen Nachweis über die Dauer des Auslandsaufenthalts verlangen, z.B. durch Vorlage von Reisedokumenten, falls der Versicherte Kosten erstattet haben möchte?
Gäbe es für den Versicherten auch noch nach Reiseantritt, aber natürlich vor Eintritt des Versicherungsfalls, die Möglichkeit, diese Versicherungslücke zu schließen?
Ein gutes neues Jahr wünscht
Pontius