Auslands-Krankenergänzungsversicherung

Hallo,

angenommen, ein Versicherter hat dauerhaft eine AKEV abgeschlossen, die für alle Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 8 Wochen gilt und ggf. durch Zuzahlung vor Reiseantritt auf eine ununterbrochene Verweildauer von insgesamt 16 bzw. 26 Wochen verlängert werden könnte.

Der Versicherte vergisst aber, vor einem 3-monatigen Auslandsaufenthalt die Verlängerung von 8 auf 16 Wochen durch Einzahlung des entsprechenden Betrages zu erlangen.

Würde der zusätzliche Versicherungsschutz jetzt wenigstens für die ersten 8 Wochen gelten oder gar nicht mehr?

Wird der Versicherer in jedem Fall einen Nachweis über die Dauer des Auslandsaufenthalts verlangen, z.B. durch Vorlage von Reisedokumenten, falls der Versicherte Kosten erstattet haben möchte?

Gäbe es für den Versicherten auch noch nach Reiseantritt, aber natürlich vor Eintritt des Versicherungsfalls, die Möglichkeit, diese Versicherungslücke zu schließen?

Ein gutes neues Jahr wünscht
Pontius

Hallo,

dies ist ganz einfach zu beantworten.

Der Versicherungsnehmer sollte seine Vertragsbedingungen sorgfältig durchlesen. Wenn dann noch Fragen bestehen seinen Versicherungsvertreter anrufen.

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da wir weder den Versicherungsschutz + Tarif + Versicherer kennen.

Gruß und ein frohes Jahr 2013!

Merger

Hallo,

Würde der zusätzliche Versicherungsschutz jetzt wenigstens für
die ersten 8 Wochen gelten oder gar nicht mehr?

Ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, würde ich sagen, dass kein Versicherungsschutz besteht.

Wird der Versicherer in jedem Fall einen Nachweis über die Dauer des Auslandsaufenthalts verlangen, z.B. durch Vorlage von Reisedokumenten, falls der Versicherte Kosten erstattet haben möchte?

Damit ist zu rechnen.

Gäbe es für den Versicherten auch noch nach Reiseantritt, aber
natürlich vor Eintritt des Versicherungsfalls, die
Möglichkeit, diese Versicherungslücke zu schließen?

Frag deine Versicherung, dass können wir aus der Ferne nicht beurteilen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

dies ist ganz einfach zu beantworten.

ja, mit Verweis auf andere Quellen sind alle Fragen einfach zu erledigen.

Der Versicherungsnehmer sollte seine Vertragsbedingungen
sorgfältig durchlesen.

Vielleicht steht aber nicht alles in den Vertragsbedingungen oder der Versicherte versteht es nicht.

Wenn dann noch Fragen bestehen seinen
Versicherungsvertreter anrufen.

Vielleicht hat er den nicht erreichen können oder er möchte sich die Aussage von Callcenter-Mitarbeitern, die sicher auch nicht alle unfehlbar sind, bestätigen lassen.

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da wir weder den
Versicherungsschutz + Tarif + Versicherer kennen.

Also die Annahme, dass diese grundlegenden Fragen bei allen oder fast allen Versicherern weitgehend einheitlich geregelt sind, ist falsch, so dass sie selbst ein erfahrener Versicherungsexperte nicht beantworten könnte.

Dank & Gruß
Pontius

Hallo,

danke für deine Mühe.

Würde der zusätzliche Versicherungsschutz jetzt wenigstens für
die ersten 8 Wochen gelten oder gar nicht mehr?

Ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, würde ich sagen,
dass kein Versicherungsschutz besteht.

Diese Einschätzung würde wahrscheinlich nicht dem Rechtsempfinden der meisten Versicherten entsprechen. Der Versicherte bezahlt doch pauschal jährlich für max. 8 Wochen Auslands-Versicherungsschutz, egal ob er vereist oder nicht. Da müsste es doch für die ersten 8 Wochen egal sein, für wie lange er seinen Auslandsaufenthalt geplant hat.

Gäbe es für den Versicherten auch noch nach Reiseantritt, aber
natürlich vor Eintritt des Versicherungsfalls, die
Möglichkeit, diese Versicherungslücke zu schließen?

Frag deine Versicherung, dass können wir aus der Ferne nicht
beurteilen.

Wenn der Versicherte mit dieser Frage also zu einem Versicherungsvermittler oder Versicherungsfachmann eines anderen Versicherers gehen würde, würde der ihm sagen, er solle seine Versicherung fragen, obwohl diese die nachträgliche Versicherung ausschließt, anstatt ihm ein Angebot zu unterbreiten oder zu sagen, dass dies nicht möglich ist.

Gruß
Pontius

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da wir weder den
Versicherungsschutz + Tarif + Versicherer kennen.

Sic.

Also die Annahme, dass diese grundlegenden Fragen bei allen
oder fast allen Versicherern weitgehend einheitlich geregelt
sind, ist falsch,…

Hi,
so ist es, nennt sich Deregulierung des Versicherungsmarktes, begonnen am 01. Juli 1994.

Gruß Keki

Hallo,

das wissen wir nicht, denn es steht in den AVB Deines Vertrages und die kennen wir nicht. Denkbar ist sowohl ein Versicherungscchutz für die ersten 8 Wochen als auch ein Ausschluss desselben, weil das Risiko von Beginn an erhöht ist.

Vielleicht ist die Anschlussversicherung auch noch in den ersten 8 Wochen möglich ?

Einen Neuabschluus, wenn man schon im Ausland ist, kann man wohl vergessen.

Ob die Versicherung im Schadenfall nachhakt, hängt von der Höhe des Schadens ab, davon wie der Sachbearbeiter drauf ist und wie der Arbeitsanfall ist. Kann man also nicht sagen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

danke für deine Mühe.

Denkbar ist sowohl ein Versicherungscchutz für die ersten 8 Wochen als :auch ein Ausschluss desselben, weil das Risiko von Beginn an erhöht
ist.

Wieso ist das Risiko in den ersten 8 Wochen zu erkranken oder zu verunfallen bei z.B. 9 Wochen ununterbrochenen Auslandsaufenthalts höher, als bei nur 8 Wochen.
Es könnte doch auch sein, dass ein geplanter 8-wöchiger Aufenthalt erst vor Ort um einige Wochen verlängert wird oder umgekehrt ein geplanter 3-monatiger Aufenthalt auf 8 Wochen verkürzt wird.

Vielleicht ist die Anschlussversicherung auch noch in den
ersten 8 Wochen möglich ?

Nein, wie bereits geschrieben, bei diesem Versicherer nur vor Reiseantritt.
Deshalb auch die Frage, ob es diese Möglichkeit bei anderen Versicherern gibt.

Einen Neuabschluus, wenn man schon im Ausland ist, kann man
wohl vergessen.

Wäre das denn möglich bei deutschen Versicherern und Wohnsitz in Deutschland?
Und was spräche ggf. dagegen?

Viel Glück

Danke, wünsche ich dir auch.

Gruß
Pontius

Hi,

Deine KV ist im Normalfall 8 Wochen pro Reise durchgehend gültig. Nun verreist Du für 14 Wochen ohne die erhöhte Prämie bezahlt zu haben. Dann ist Deine Versicherung nur 8 Wochen gültig und Du bist somit ab Anbruch der 9. Woche ohne Versicherungsschutz.

Und natürlich kann die Versicherung Nachweise verlangen, z.B. die Stempel im Reisepass.

Gruss
K

Hallo,

Also die Annahme, dass diese grundlegenden Fragen bei allen
oder fast allen Versicherern weitgehend einheitlich geregelt
sind, ist falsch, so dass sie selbst ein erfahrener
Versicherungsexperte nicht beantworten könnte.

Du hast es erfasst. Ich könnte dir jetzt mit 4 verschiedenen Tarifwerken antworten. Aber ich eigne mich nicht zum Hellseher und möchte hier auch keine falschen Informationen aufschreiben.

Gruß Merger

Hi,

Deine KV ist im Normalfall 8 Wochen pro Reise durchgehend
gültig. Nun verreist Du für 14 Wochen ohne die erhöhte Prämie
bezahlt zu haben. Dann ist Deine Versicherung nur 8 Wochen
gültig und Du bist somit ab Anbruch der 9. Woche ohne
Versicherungsschutz.

diese Antwort hätte ich auch erwartet und höre ich gern, aber für die anderen Experten scheint das nicht so eindeutig zu sein.

Und natürlich kann die Versicherung Nachweise verlangen, z.B.
die Stempel im Reisepass.

Ja, das ist mir schon klar, dass sie dies könnte, aber tun sie es i.d.R. auch?

Vielen Dank!

Gruß
Pontius

Hi,

also für mich ist das absolut logisch dass es so funktioniert. Das habe ich nicht geschrieben weil Du es hören willst. Ich habe selbst so eine Jahresversicherung die für 56 Tage pro Reise und beliebig viele pro Jahr gilt. Die könnte ich sicher auch verlängern wenn ich mal länger weg bin, aber wenn ich es vergesse bin ich trotzdem für die ersten 56 Tage versichert. Punkt.

Zum Thema Nachweise: Ich hatte neulich etwas bei meiner AKV eingereicht, 200 EUR Arztbesuch im Ausland. Da kam der Brief mit der Regulierungszusage und der Hinweis, dass ich „beim nächsten Mal“ doch bitte Nachweise der Reise (Buchung, Stempel etc.) beilege. Ich denke mal dass die bei höheren Summen ganz sicher gehen und sich alles zeigen lassen. Wo da die Schmerzgrenze Deiner Versicherung liegt weiss ich nicht.

Gruss
K

Wow, ein alter Hase !

Aber solche Dinge wie AR-Versiherungen waren auch schon vorher uneinheitlich.

Gruss

Barmer

Hallo,

das Risiko steigt überproportional mit der Aufenthaltsdauer. Warum wohl sind die kurzfristigen AR-Versicherungen um ein Vielfaches billiger als die entsprechende Grundversicherung ìn Deutschland ?

Wir gehen hier im Forum natürlich immer davon aus, dass es sich um deutsche Versicherungen handelt, die Leute mit Wohnsitz in Deutschland versichern.

Für andere Fallgestaltungen wird man hier schwer Antworten finden. Du hast auch nichts Entsprechendes geschrieben.

Gruss

Barmer

Hallo,

Diese Einschätzung würde wahrscheinlich nicht dem Rechtsempfinden der meisten Versicherten entsprechen. Der

Das ist der Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Wenn z.B. im Versicherubngsvertragt steht „versichert sind Reisen bis zu einer ununterbrochnene Dauer von 8 Wochen“ ist das eine klare Definition des versicherten Risikos. Verreist man dann z.B. drei Monate, ist das kein versichertes Risiko und man ist falsch versichert.

Da müsste es doch für die ersten 8 Wochen egal sein, für wie
lange er seinen Auslandsaufenthalt geplant hat.

Ist es aber nicht, Begründung weiter oben.

Wenn der Versicherte mit dieser Frage also zu einem
Versicherungsvermittler oder Versicherungsfachmann eines
anderen Versicherers gehen würde,

… der weder den Vetrag kennt, noch die Versicherungsbedingungen einsehen kann. Was für eine Antwort erwartest Du dann ?

Gruß

Nordlicht

Wenn der Versicherte mit dieser Frage also zu einem
Versicherungsvermittler oder Versicherungsfachmann eines
anderen Versicherers gehen würde,

… der weder den Vetrag kennt, noch die
Versicherungsbedingungen einsehen kann. Was für eine Antwort
erwartest Du dann ?

Dass man zur Beantwortung der ersten Frage ggf. mehr Versicherungsdetails benötigt, vestehe ich, aber was hat die Frage:
„Gibt es deutsche Versicherer, bei denen ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland, eine AKV abschließen kann, auch noch nach Reiseantritt?“
mit Details bereits bestehender Versicherungen zu tun?

das Risiko steigt überproportional mit der Aufenthaltsdauer.
Warum wohl sind die kurzfristigen AR-Versicherungen um ein
Vielfaches billiger als die entsprechende Grundversicherung ìn
Deutschland?

Also bei meinem Beispiel ist das so, dass die Verlängerung von 8 auf 16 Wochen genauso viel kostet, wie die ersten 8 Wochen (proportionale Steigerung) und eine weitere Verlängerung um 10 Wochen noch einmal so viel kostet, wie die ersten 8 Wochen (unterproportionale Steigerung).

Wir gehen hier im Forum natürlich immer davon aus, dass es
sich um deutsche Versicherungen handelt, die Leute mit
Wohnsitz in Deutschland versichern.

Ja, so war es gemeint.

das Risiko steigt überproportional mit der Aufenthaltsdauer.
Warum wohl sind die kurzfristigen AR-Versicherungen um ein
Vielfaches billiger als die entsprechende Grundversicherung ìn
Deutschland?

Also bei meinem Beispiel ist das so, dass die Verlängerung von
8 auf 16 Wochen genauso viel kostet, wie die ersten 8 Wochen
(proportionale Steigerung) und eine weitere Verlängerung um 10
Wochen noch einmal so viel kostet, wie die ersten 8 Wochen
(unterproportionale Steigerung).

aber es ist doch so, dass der Grundpreis für beliebig viele Reisen a 8 Wochen gilt, also realistischerweise für 3 - 4 im Jahr. Wenn die zweiten 8 Wochen das gleiche kosten, ist doch doch schonmal das 3-4-fache.

Wir gehen hier im Forum natürlich immer davon aus, dass es
sich um deutsche Versicherungen handelt, die Leute mit
Wohnsitz in Deutschland versichern.

Ja, so war es gemeint.

das Risiko steigt überproportional mit der Aufenthaltsdauer.
Warum wohl sind die kurzfristigen AR-Versicherungen um ein
Vielfaches billiger als die entsprechende Grundversicherung ìn
Deutschland?

Also bei meinem Beispiel ist das so, dass die Verlängerung von
8 auf 16 Wochen genauso viel kostet, wie die ersten 8 Wochen
(proportionale Steigerung) und eine weitere Verlängerung um 10
Wochen noch einmal so viel kostet, wie die ersten 8 Wochen
(unterproportionale Steigerung).

aber es ist doch so, dass der Grundpreis für beliebig viele
Reisen a 8 Wochen gilt,

Das stimmt zwar,

also realistischerweise für 3 - 4 im
Jahr.

aber ich bezweifele stark, dass deine Annahme realistisch ist.
Im Durchschnitt verbringen die Versicherten mit Wohnsitz in Deutschland bestimmt nicht 24-32 Wochen pro Jahr im Ausland, sondern mit Sicherheit insgesamt weniger als 8 Wochen. Die meisten haben ja noch nicht einmal mehr als 4-5 Wochen Jahresurlaub.

Eben, Deine Argumentation beweist gerade, was ich sage. Das Risiko für den Versicherer ist gering, weil die meisten Leute gar nicht genug Urlaub haben. Und weil sie beim Kurzurlaub nur das Akuteste machen lassen.

Bei längeren Aufenthalten siehts anders aus. Wer das abschließt, hat den Bedarf konkret. Und bei 3-4 Monaten im Ausland kann man nicht alles aufschieben.

Gruss

Barmer