Hallo!
Ein Arbeitnehmer ist auf Dienstreise im Ausland, und zahlt Hotel, Sprit etc. zunächst mit seiner eigenen EC-Karte.
Daheim macht er eine Reisekostenabrechnung, dabei werden die Beträge auf den Rechnungen in Fremdwährung automatisiert anhand der am Tag der Zahlungen jeweils gültigen, offiziellen Umrechnungskurse, in Euro umgerechnet und erstattet.
Jetzt haben Banken meist eine ganz andere Vorstellung von Umrechnungskursen, teils werden auch noch Umrechnungsgebühren erhoben.
Müsste der Arbeitgeber nicht eher die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten?