Auslandsaufenthalt

Hallo, meine Frau und ich möchten eine unbestimmte Zeit in Spanien Urlaub machen.
Wir sind freiwillig gesetzlich krankenversichert (meine Frau ist über mich familienversichert)
Wir besitzen beide die „Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)“ .
Unsere Krankenversicherung hat in der Nähe unseres Urlaubsortes eine Vertragsklinik.
In der Broschüre heißt es unter anderem "Unbürokratisch wie in Deutschland, einfach nur die Europäischen Krankenversicherungskarte vorlegen, fertig… 

Frage: Wielange dürfen wir uns im Urlaubsland aufhalten, um g.g.f. unsere (FGK) gesetzliche Krankenversicherung im Notfall, im Urlaubsland Spanien in Anspruch nehmen zu können? 90 Tage, 182 Tage, oder?

Vielen Dank im Voraus

Hallo!

Mail bitte den MOD an und lass Deine Frage ins Brett „Versicherungen“ verschieben. Hier im Bereich Europapolitik ist sie nicht sinnvoll untergebracht.

Gruß
vdmaster

Hallo.
Im Allgemeinen kannst Du Dich innerhalb der EU aufhalten so lange Du willst. Da bist Du niemanden Rechenschaft schuldig. Ob Du dort arbeiten darfst - ist ein anderes Problem. Mit Deiner Europäischen Versicherungskarte wirst Du überall kostenlos behandelt und niemand fragt, wie lange Du schon da bist oder wie lange Du noch bleiben möchtest. Wir leben seit 2001 im EU-Ausland und haben noch niemals irgendwelche Probleme damit gehabt.
Gruss Peter

Hi,

kommt wohl drauf an WO in der EU man sich befindet. Die Erfahrungen in diesem Artikelteilen wohl viele die in den südlichen Ländern mal zum Arzt mussten. In den osteuropäischen Landern wird es wohl ähnlich aussehen. In Frankreich, Belgien, NL soll es dann wieder keine Probleme geben.

100% drauf verlassen würde ich mich darauf nicht. Vertragskrankenhaus in der Nähe ist ja auch gut und schön, aber was wenn der Infarkt weiter weg kommt?

Gruss
K