Hallo, meine Frau und ich möchten eine unbestimmte Zeit in Spanien Urlaub machen.
Wir sind freiwillig gesetzlich krankenversichert (meine Frau ist über mich familienversichert)
Wir besitzen beide die „Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)“ .
Unsere Krankenversicherung hat in der Nähe unseres Urlaubsortes eine Vertragsklinik.
In der Broschüre heißt es unter anderem "Unbürokratisch wie in Deutschland, einfach nur die Europäischen Krankenversicherungskarte vorlegen, fertig…
Frage: Wielange dürfen wir uns im Urlaubsland aufhalten, um g.g.f. unsere (FGK) gesetzliche Krankenversicherung im Notfall, im Urlaubsland Spanien in Anspruch nehmen zu können? 90 Tage, 182 Tage, oder?
Vielen Dank im Voraus