Hallo
ich mache ein Auslandssemester in der Türkei als Special student. Dh ich muss die Studiengebühren selbst zahlen. Nun ist es so, dass ich gehört habe, dass man nur als Vollzeitstudent Bafög bekommt. An dieser Uni muss ich 6Kurse belegen um als Vollzeitstudent zu gelten. Aber von meiner Hochschule aus muss ich nur 5 Kurse belegen, um meine ECTS Punkzahl zu erreichen. Damit würde ich sz einen Kurs unnötigerweise belegen. Daher meine Frage: Was stimmt? Bekomm ich nur Bafög und die Erstattung meiner Studiengebühr wenn ich ein Vollzeitstudent bin oder erstatten diese nur die wirklich benötigten Kurse?
Danke für die Antworten im voraus!
Hallo,
soweit ich weiß, stimmt das. Bafög ist da leider sehr inflexibel, Aufenthalte als Visiting Research Fellow etc. werden nicht unterstützt. Ich würde daher empfehlen, sich auch für den Kurs einzuschreiben, der nicht angerechnet wird.
LG
figuralis
Hallo,
schwierige Frage. Bekommst du BaföG jetzt schon oder beantragst du es nur für die Zeit des Auslandssemesters? Falls du es jetzt schon bekommst gebe es eine „einfache“ Lösung: Da sich das Auslandsbafög in der Theorie sehr von Inlandsbafög unterscheidet, in der Praxis aber so gut wie nicht (ich kenne mich da aus, habe selbst drei Jahre lang Auslandsbafög bezogen und Familie, die Inlandsbafög bekommt - wir unterscheiden uns um drei Euro), würde ich das einfach normal weiterlaufen lassen. Das haben viele meiner Kommilitonen getan. On du es dem Bafög-Amt nun mitteilst oder nicht: Am Ende wird sich der Betrag zu jetzt vielleicht um fünf Euro unterscheiden.
Solltest du nur für das Auslandsemester BaföG beantragen, dann musst du dich an die Vorgaben des BaföG Amts halten. Diese werden dir einen Zettel zuschicken, in dem die Uni bestätigen musst, wie lange und wie viele Kurse du belegst. Achte auch auf die länge deines Auslandsaufenthaltes, denn die spielt auch eine Rolle. In der Theorie dauert ein Semester 6 Monate. In der Praxis fangen manche Länder früher oder später als die deutschen Unis an. Da kann dein Auslandssemester auf einmal nur noch vier Monate lang sein.
In keinem Fall werden Teilleistungen erbracht !!! Aber wenn du in Deutschland als Vollzeitstudent giltst, durfte das kein Problem sein. du musst gar keine Leistungen erbringen.
Hallo avean,
Wenn Sie Ihre Prüfungsleistung mit 5 Kursen abdecken, sollte das für die Qualifikation als Vollzeitstudent reichen. Im Zweifel haben Sie natürlich die Möglichkeit, den 6. Kurs „auf Sparflamme“ zu belegen, um die formalen Kriterien zu erfüllen, aber wenn Sie mit Ihren 5 Kursen auf eine ECTS Zahl kommen, die bei uns als üblich für ein Vollzeitstudium gelten, sollte das reichen.
Letztlich hilft hier aber nur eins: Bafög beantragen und gucken, was passiert.
Viele Grüße
tinastar