Auslandsjahr in Deutschland möglich (Gymnasium)

Hallo Leute,
Eine Freundin von mir ist Taiwanesin und lernt schon seit einigen Jahren Deutsch in Taiwan. Sie spricht echt gut, also Hut ab und so.
Lustigerweise hat sie sowohl die taiwanesische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Sie ist 18 und wird dieses Jahr mit dem (Sprachen-)College in Taiwan fertig, wo sie damit eine Zulassung für die Uni bekommen wird — ich versteh das taiwanesische System nicht so ganz, aber danach könne sie wohl studieren, obwohl sie meint, ihr Abschluss entspräche nicht einem Abitur/Matura.

Jetzt würde sie gerne in Deutschland (genauer gesagt: Leipzig, Sachsen ) an einer Hochschule vllt. Theaterwissenschaften oder Schauspielunterricht nehmen (dafür ist Abitur evtl. nicht zwingend erforderlich). Aber es geht eigentlich nicht darum…
Sie würde gerne ihre Deutschkenntnisse verbessern und möchte daher an einem deutschen Gymnasium vielleicht ein Jahr lang beim Unterricht mitmachen (also 11. oder 12. Klasse, schätz ich), auch wenn die Noten für sie nicht relevant wären. Sie möchte aber den kompletten Unterricht besuchen. So wie ich das verstanden habe, braucht sie den Abschluss davon nicht.
Dass sie das sicher drauf hätte, bezweifle ich nicht. Aber ist es überhaupt möglich, dass eine Taiwanesin (bzw. Österreicherin) an einem deutschen (bzw. sächsischen) Gymnasium einfach ein Schuljahr besucht? Gibt es dafür Regelungen? Oder wäre sowas generell möglich, müsste aber mal mit dem entsprechenden Gymnasium verhandelt werden? Irgendwie gibt’s ja auch Schulgeld und sowas, das zu zahlen wäre.

Ich kenn mich da leider nicht aus. Kann mir/uns jemand sagen, wovon diese Möglichkeit abhängt?

Viele Grüße,

  • André

Hallo André,
wie das an staatlichen Gymnasien ist, weiß ich nicht. Aber auf einem privaten Gymnasium ist das sicher möglich. An der Schule unserer Kinder sind mehrere Schüler aus dem Ausland, die wegen der Sprache ein Schuljahr dort absolvieren. Solche Möglichkeit müsste es in Sachsen auch geben.
Viel Erfolg!
florestino

Hi,

Ansprechpartner wäre das zuständige Staatliche Schulamt.

xxx
T.