Auslandskrankenversicherung

Hey ich habe Diabetis Typ 1 und möchte einen Urlaubsreise nach island machen. 
Ich hebe jetzt jedoch im Fernsehen gehört, dass die Auslandskrankenversicherungen nicht zahlen würden, wenn irgendetwas passiert, da ich bereits Vorerkrankt bin. Klingt mir etwas komisch, das ich keine Leistung erhalten sollte, wenn ich mir zum Beispiel das Bein breche. Stimmt das oder hat mich das deutsche Fernsehen mal wieder verspottet?. 

Schon mal Danke

Ganz einfach: vorher bei der Krankenkasse anfragen. Lass es dir am besten auch schriftlich geben, falls deine Krankenkasse für die Kosten aufkommt.

Ich hebe jetzt jedoch im Fernsehen gehört, dass die Auslandskrankenversicherungen nicht zahlen würden, wenn irgendetwas passiert, da ich bereits Vorerkrankt bin.

Man soll nicht alles glauben, was im TV erzählt wird.

Klingt ir etwas komisch, das ich keine Leistung erhalten sollte, wenn ich mir zum Beispiel das Bein breche.

Der Leistungsausschluß bezieht sich auf das, was mit Deinem Diabtes zusamenhängt. Alles andere ist versichert.

mich das deutsche Fernsehen mal wieder verspottet?. 

Entweder hast Du etwas falsch verstanden oder man hat im Fernsehen wieder einen Reißer gebraucht.

Hey ich habe Diabetis Typ 1 und möchte einen Urlaubsreise nach
island machen. 
Ich hebe jetzt jedoch im Fernsehen gehört, dass die
Auslandskrankenversicherungen nicht zahlen würden, wenn
irgendetwas passiert, da ich bereits Vorerkrankt bin.

Meinst Du jetzt eine Auslandsreisekrankenversicherung - dann können Leistungen hinsichtlich des Diabetis Typ 1 ausgeschlossen sein.

oder

den Versicherungsschutz im Ausland über deine Krankenkasse und zwar über die
Europäische Krankenversichertenkarte EHIC (European Health Insurance Card)
die auch für Island gilt

siehe --> http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

Gruß Merger

Hallo,

früher gab es Leistungsausschlüsse derart, dass Folgen von Vorerkrankungen ausgeschlossen waren. Ein Beinbruch wäre also immer versichert gewesen.

Heute schließen gute Tarife nur noch Behandlungen aus, deren Notwendigkeit vor der Reise auch für den Versicherten erkennbar war. Ausgeschlossen wäre also nur die laufende Behandlung der Diabetes.

Viel Glück

Barmer

Hi,

hier hilft ein Blick in die Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Beispiel ADAC:

"2. Kein Versicherungsschutz besteht:

a)wenn Sie vor Reiseantritt wussten oder es für Sie absehbar war, dass Ihnen vor
Reiseantritt bekannte Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während des
Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftig werden;

b)wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den
Antritt der Reise war;" http://www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Bed_1686.pdf

Der Beinbruch beim Autounfall ist also versichert. Jedoch wohl nicht Behandlungen die direkt mit der Diabetes in Zusammenhang stehen.

Gruss
K