Hallo zusammen,
Ich würde gerne meine Auslandskrankenversicherung absetzen, die ich im laufe des Jahres 2018 abgeschlossen habe. Da das Jahr schon lief wurde mir nur ein Teil des Beitrags in Rechnung gestellt. Im gleichen Jahr (im Dezember) wurde dann zusätzlich der Beitrag für 2019 in Rechnung gestellt und vom Bankkonto abgebucht.
Frage: Gebe ich beim Absetzen für 2018 beide Abbuchungen an oder kann bzw. soll bei der Steuererklärung für das Jahr 2019 auf die Abbuchung des Vorjahres verwiesen werden?