Auslandskrankenversicherung für Expatriates

Die maximal versicherbare Reisedauer beträgt fünf Jahre.

Was passiert wenn eine Person 4 Jahre im Ausland gearbeitet hat, zurück kommt nach Deutschland für 8 Monate und dann wieder ins Ausland geht, um dort zu arbeiten und erst jetzt eine Auslandskrankenversicherung über 5 Jahre abschließt. Die oben genannten 4 Jahre werden in den 5 Jahren eingerechnet, so daß nur noch 1 Jahr Versicherungsschutz besteht. Warum werden die 4 Jahre einberechnet?   Was passiert nach dem 5. Jahr? Entfällt der Versicherungsschutz, holt sich die Versicherung evt. erbrachte Leistungen zurück usw.? Bei Vertragsabschluß wurde dieser Passus nicht gefragt oder erörtert.

Hallo,

diese Fragen kann nur der Verfasser der jeweiligen AVB sicher beantworten, also die jeweilige Versicherung.

Risikomäßig ist die Anrechnung des vorigen Aufenthalts durchaus nachvollziehbar: das Risiko steigt mit der Dauer des Auslandsaufenthalts und ein Expatriate, der sich fast nur im Ausland aufhält (9 Jahre mit 8 Monaten Unterbrechung) (und sich vielleicht mit der AR-Versicherung billiger versichern möchte als vor Ort) ist von der Kalkulation nicht abgedeckt.

Es gibt aber sicher Anbieter, die dieses Problem nicht machen.

Versicherungen können Leistungen nur zurückfordern, wenn vom VN falsche Angaben gemacht wurden. Wenn die Versicherung auszahlt, ohne vernünftig zu prüfen, wird sie nichts zurückfordern können.

Viel Glück

Barmer

Die maximal versicherbare Reisedauer beträgt fünf Jahre.

Du beziehst diese Antwort wohl auf deinen abgeschlossenen Tarif.
Es gibt auch Auslandskrankenversicherungen wo eine längere Laufzeit möglich ist.

Was passiert wenn eine Person 4 Jahre im Ausland gearbeitet
hat, zurück kommt nach Deutschland für 8 Monate und dann
wieder ins Ausland geht, um dort zu arbeiten und erst jetzt
eine Auslandskrankenversicherung über 5 Jahre abschließt. Die
oben genannten 4 Jahre werden in den 5 Jahren eingerechnet, so
daß nur noch 1 Jahr Versicherungsschutz besteht. Warum werden
die 4 Jahre einberechnet?   Was passiert nach dem 5. Jahr?
Entfällt der Versicherungsschutz, holt sich die Versicherung
evt. erbrachte Leistungen zurück usw.? Bei Vertragsabschluß
wurde dieser Passus nicht gefragt oder erörtert.

Das kann man nur in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Unter Umständen, kann man dann ja in eine Vollkrankenversicherung wechseln.

Gruß Merger

„Bei Vertragsabschluß wurde dieser Passus nicht gefragt oder erörtert.“

Aber es steht ganz sicher in den Versicherungsbedingungen drin die man bei Abschluss des Vetrages akzeptiert hat…