Die maximal versicherbare Reisedauer beträgt fünf Jahre.
Was passiert wenn eine Person 4 Jahre im Ausland gearbeitet hat, zurück kommt nach Deutschland für 8 Monate und dann wieder ins Ausland geht, um dort zu arbeiten und erst jetzt eine Auslandskrankenversicherung über 5 Jahre abschließt. Die oben genannten 4 Jahre werden in den 5 Jahren eingerechnet, so daß nur noch 1 Jahr Versicherungsschutz besteht. Warum werden die 4 Jahre einberechnet? Was passiert nach dem 5. Jahr? Entfällt der Versicherungsschutz, holt sich die Versicherung evt. erbrachte Leistungen zurück usw.? Bei Vertragsabschluß wurde dieser Passus nicht gefragt oder erörtert.