Auslandskrankenversicherung und ALG 1

Kann die Auslandskrankenversicherung die Kostenerstattung verweigern, wenn man für ein paar Tage als ALG 1-Bezieher ohne Zustimmung der AA im Ausland war.

Die können zwar das nicht wissen, aber da sie im kontakt mit Krankenkasse sind, kann es sein, dass die Krankenkasse die AA kontaktiert?

Ich habe viele AGB von solchen Versicherungen gelesen. In KEINER stand drin dass man gegenüber der KV begründen muss dass man reisen „durfte“. Man muss nur nachweisen können dass man im Ausland war (Flugticket, Stempel im Pass etc). Und warum sollte eine private Auslandskrankenversicherung Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen?

Wenn eine Auslandskrankenversicherung Zusammen mit Krankenkasse so eine Versicherung anbietet, dann kontaktieren sie. Kann sein, dass sich die Krankenkasse an einigen Kosten beteiligt. Es ist nur die Frage ob sich die Krankenkasse, wenn es um einen ALG 1-Bezieher geht, an die AA wendet.

Sowas steht in den AGB die man ja akzeptiert hat als man diese Versicherung abgeschlossen hat. Dazu sollte man sie auch gelesen haben.

Wenn eine Auslandskrankenversicherung Zusammen mit
Krankenkasse so eine Versicherung anbietet,

Dann sollte man vielleicht einen Versicherer wählen, der nichts mit der eigenen Krankenkasse zu tun hat.

Hallo,
das höre ich zum ersten Mal. Es ist nicht möglich, dass eine Krankenkasse mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnimmt und umgekehrt wenn ein ALG-1 Bezieher sich für kurze Zeit ins Ausland begibt. Ebenso gibt es keinen Kontakt zwischen der Privatversicherung (Auslands-Reisekrankenversicherung) und der Kasse und umgekehrt wenn sich ein Versicherter der Krankenkasse, der arbeitslos ist für kurze Zeit ins Ausland begibt. Ich kann mir auch keinen Grund vorstellen.
Was war der genaue Anlass für diese Frage ?
Gruss
Czauderna

Ein ALG1-Bezieher geht für ein paar Tage ins Ausland ohne die AA um Erlaubnis zu Fragen. Dabei verletzt er sich leicht und muss zum Arzt. Er bezahlt die Rechnung und kann auf die Erstattung durch die Auslandskrankenversicherung hoffen, aber die ist an Krankenversicherung gebunden, also eine Kooperation zwischen Krankenkasse und Auslandsversicherung. Nun gut, er ist ja auch krankversichert, das ist ja kein Problem. Er hat nun Angst, dass die AA über Auslandsversicherung oder Krankenkasse erfährt, dass er im Ausland war.

Hallo,
nein, das wird nicht passieren, jedenfalls kenne ich so.
Wie ich schon schrieb, wenn die Rechnung bei der Reisekrankenversicherung eingereicht wird, erfährt nicht
einmal die Krankenkasse davon, geschweige denn das Arbeitsamt.
Gruss
Czauderna

Aber, wieso braucht dann die Auslandsversicherung eine Einwilligungserklärung zur Weitergabe von Informationen an die Krankenkasse?

Nein !

Warum sollte sie dürfen ?

Gruss

Barmer

Hallo,

die Auslandsversicherung bezahlt nur für Erkrankungen, die akut auftreten. Wenn sie den Verdacht haben, dass ihnen eine chronische Erkrankung untergejubelt wird, könnte sie mit der Kasse Kontakt aufnehmen. Sie weiß aber auch, dass die Kassen so etwas in der Regel gar nicht wissen.

Vielleicht ist es auch eine AR-Versicherung, die nur gilt, wenn eine Versicherung bei der GKV besteht. Deshalb wird das abgefragt.

Aber selbst wenn die Kasse erfährt, dass man im Ausland war, wird sie das nicht der AA stecken. Warum sollte sie ?

Keine Angst !

Barmer