Auslandsreisekrankenversicherung - Frage

Hallo,
nur der Blick auf die Kontoauszüge erinnert einen Versicherten, dass jedes Jahr der Beitrag abgebucht wird (vergessen…) - ist zwar nicht viel, aber das Versicherungsunternehmen wird mittlerweile wohl jegliche Schadensbegleichung ablehnen (und damit wird ja der Vertrag zur Markulatur), wenn es feststellt, dass der Versicherte weder eine GKV noch eine PKV vorweisen kann.
Und die AR-KV gilt doch lediglich als Zusatzversicherung bei einer bestehenden Grundversicherung, oder?

Somit ist der Versicherungsvertrag völlig nutzlos.

Danke, Helge

zur Markulatur), wenn es feststellt, dass der Versicherte weder eine GKV noch eine PKV vorweisen kann.

Was hat das mit der Außlands-KV zu tun ?

Und die AR-KV gilt doch lediglich als Zusatzversicherung bei
einer bestehenden Grundversicherung, oder?

Nein. Sie leistet eigenständig, aber nur im Ausland.

Somit ist der Versicherungsvertrag völlig nutzlos.

Wenn man nicht verreist ja.

Hallo,
nur der Blick auf die Kontoauszüge erinnert einen
Versicherten, dass jedes Jahr der Beitrag abgebucht wird
(vergessen…) - ist zwar nicht viel, aber das
Versicherungsunternehmen wird mittlerweile wohl jegliche
Schadensbegleichung ablehnen (und damit wird ja der Vertrag
zur Markulatur), wenn es feststellt, dass der Versicherte
weder eine GKV noch eine PKV vorweisen kann.
Und die AR-KV gilt doch lediglich als Zusatzversicherung bei
einer bestehenden Grundversicherung, oder?

Kommt darauf an. Bei manchen Reisekrankenversicherung muss eine GKV oder PKV Versicherung bestehen.
Aber nicht bei allen.

Des Rätels Lösung liegt in den Vertragsbedingungen.

Also sorgfältig durchlesen.

Gruß Merger

Hi,

kannst Du mir eine Auslands-KV nennen die eine bestehende GKV/PKV verlangt? Ich kenne keine.

Gruss
K

1 Like

Nein.

Da muss man in die AVB schauen, aber die wenigsten AR-Versicherungen verlangen das Bestehen einer GKV/PKV als Voraussetzung.

Viel Glück

Barmer

kannst Du mir eine Auslands-KV nennen die eine bestehende
GKV/PKV verlangt? Ich kenne keine.

Hi,
von einer weiss ich es ganz bestimmt, da aber keine Namen genannt werden sollen, sie hat den Sitz in Nordrhein-Westfalen und 3 Buchstaben.

Gruß Keki

Hallo,

Hi,

kannst Du mir eine Auslands-KV nennen die eine bestehende
GKV/PKV verlangt? Ich kenne keine.

Na dann bist Du noch nicht sehr lange im Versicherungsgewerbe tätig.

Vor etlichen Jahren gab es Reisekrankenversicherung, die erst leisteten, wenn eine Bestätigung von der GKV vorlag, dass diese nicht zahlen.

Und wir wissen beide nicht, wann der betreffende Vertrag abgeschlossen wurde.

Gruss
K

Gruß Merger

ok - also alles ist relativ…
…die Vertragsbedingungen einer Versicherung (D****a) weisen die ARV als ZUSATZversicherung aus - für Leistungen, die eine „normale“ KV im Ausland nicht erstattet.
war der Meinung, das ist immer abhängig von einer bestehenden KV - aber es gibt wohl doch Unterschiede

werde einfach doch mal beim freundlichen Vertreter anrufen, der war am Freitag um 19:00 nur nicht mehr erreichbar :wink:

Gruss, Helge

Hi,

Kopiere doch bitte mal den betreffenden Passus aus den AVB und stelle ihn hier rein.

Gruss
K

2 Like

Hi,

ich war selbst mal 3 Jahre lang im nicht-EU Ausland über eine Auslands-KV mit drei Buchstaben und Sitz in NRW versichert. Weder stand in den AVB etwas davon noch wurde jemals nachgefragt ob denn eine GKV/PKV die Kosten übernehmen würde. Arztbesuch, Quittung nach Deutschland geschickt und 1 Woche später wurde überwiesen.

Sag doch bitte mal das Tarifkürzel damit ich mir die AVB dazu mal ansehen kann.

Gruss
K

Hallo Kasi,

glaubst Du wirklich, dass ich alle Versicherungsbedingungen der letzten 30 Jahre aufgehoben habe ?
Dies würde auch zur Beantwortung der Frage aus diesem Threed nichts beitragen.

Gruß Merger

Sag doch bitte mal das Tarifkürzel damit ich mir die AVB dazu
mal ansehen kann.

Hi,
es handelt sich um die Tarife ARJ und ART. Bei der Policierung kommt die Frage: „Sind alle VP in Deutschland krankenversichert?“
Antwort-> Nein -> Vorgang abgebrochen
Antwort -> Ja -> Versicherungsschein wird gedruckt.

Gruß Keki

Laienanmerkung
Hi!

es handelt sich um die Tarife ARJ und ART. Bei der Policierung
kommt die Frage: „Sind alle VP in Deutschland
krankenversichert?“

Was hat denn die Pflicht zur Krankenversicherung mit der Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse zu tun?

Eine Versicherungspflicht existiert doch eh seit 2009(?) …

VG
Guido

Was hat denn die Pflicht zur Krankenversicherung mit der
Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse zu tun?

Hi,
ich lese nichts von einer Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Versicherungspflicht existiert doch eh seit 2009(?) …

Richtig, es soll allerdings noch ein paar unversicherte Personen geben und für die gibt es bei der von mir vertretenen Gesellschaft keine Auslands-KV.

Gruß Keki

Sorry - blind
Hi!

ich lese nichts von einer Pflicht zur gesetzlichen
Krankenversicherung

Yep, sorry!
Man sollte dieses Forum nicht vom Smartphone bedienen, wo die Hälfte der Anzeige rechts verschwindet …

Jetzt vor dem Rechner sieht der ganze Artikelbaum völlig anders aus :smile:

VG und Asche auf mein Haupt
Guido

2 Like

Hi,

interessant. Interessant auch dass ich nirgends die Bedingungen auf der Seite finde. Wie auch immer: Ich habe genau so eine Auslands-KV bei einem grossen Anbieter mit Sitz in Hamburg (Tarif JRV). Und der verlangt keine bestehende GKV/PKV in Deutschland. Gerade nochmal die AVB durchgeguckt. Der leistet dann wohl einfach nicht mehr wenn ich nach einem Unfall in Uganda zurück nach Deutschland geflogen werde und im Krankenhaus übergeben wurde.

Warum Dein Anbieter drauf besteht verstehe ich aber immer noch nicht.

Gruss
K

Warum Dein Anbieter drauf besteht verstehe ich aber immer noch
nicht.

Musst du auch nicht verstehen, ist einfach so.

Gruß Keki