Auslandsrückkehrer Gesetzliche KV

Hallo. Ich brauche mal eure Hilfe. Ich möchte nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Argentinien dieses Jahr nach Deutschland zurückkehren.

Die Kernfrage vorweg: Finde ich problemlos Aufnahme in einer gesetzlichen KV?

Ich gebe im Vorfeld schon einmal ein paar Infos zu meiner Situation.

41 Jahre alt. Bundeswehr von 1992 bis 2009. Von 2009 bis dato in Argentinien. Hier privat krankenversichert. Während meiner Bw-Zeit hatte ich eine Anwartschaftsversicherung bei der AOK (Unterlagen darüber nicht auffindbar).

Unter Umständen muss ich mich bei meiner Ankunft in Deutschland erst einmal arbeitslos melden.

Wie geht das Ganze ab Ankunft in Deutschland vonstatten? Bin ich mit der Meldung beim Arbeitsamt automatisch KV-versichert?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

MfG

Hi,

wenn Du Dich arbeitslos melden kannst (Du hast schliesslich jahrelang nicht eingeszahlt), dann kein Problem - das Amt versichert Dich.

Ansonsten muss Dich die KV aufnehmen bei der du zuletzt in Deutschland versichert warst - das ist hier wohl die AOK. Die haben ja Deine Daten. Vorbeigehen und Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Zahlst Du dann natürlich selber.

Gruss
K

Hallo Oberbootsmann,

ich habe den Eindruck Du schwindelst ein wenig mit deinen Angaben !

Von 1992 - 2009 handelt es sich um einen Zeitraum von 17 Jahren und dies ist nur möglich, wenn man zum Schluss als Berufssoldat tätig war.

Also hattest Du vermutlich eine Anwartschaftsversicherung bei einer PKV.

Viele Grüße und hoffentlich kommen noch die Erinnerungen über die vergangenen Zeiten.

Merger

Hallo,
warum sollte er schwindeln - natürlich gab es in der Vergangenheit „Anwartschaftsversicherungen“ von Berufssoldaten (Zeitsoldaten), die damit gewährleisten haben, dass sie nach Ende ihrer Dienstzeit sofort wieder in die GKV wechseln können. Allerdings, das gebe ich zu, waren diese Fälle sehr selten und betrafen meist Personen, die sich auf 4 oder 8 Jahre verpflichtet hatten.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

warum sollte er schwindeln

Merger wundert sich über den Zeitraum von 17 Jahren. Meines Wissens ist die Verpflichtungszeit von Zeitsoldaten max. 12 Jahre. Allerdings kann auch ein Berufssoldat vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden.

Gruß

Nordlicht

Was ist denn hier los? Wenn Sie keine Ahnung von den Verpflichtungsmodulitäten der Bundeswehr haben, informieren Sie sich bitte vorab bevor Sie mich der Lüge bezichtigen. Ich war exakt 16 Jahre und 7 Monate bei der Bundeswehr - ohne Berufssoldat gewesen zu sein.

Ich vergaß vielleicht zu erwähnen, dass ich während der sog. Übergangsgebührnisse zu einem bestimmten Prozentsatz privat krankenversichert war. Übergangsgebührnisse sind monatliche Zahlungen der Bw über das Dienstzeitende hinaus.

MfG

Hallo Nordlicht,

Hallo Günter,

warum sollte er schwindeln

Merger wundert sich über den Zeitraum von 17 Jahren. Meines
Wissens ist die Verpflichtungszeit von Zeitsoldaten max. 12
Jahre. Allerdings kann auch ein Berufssoldat vorzeitig aus dem
Dienst ausscheiden.

völlig richtig - nach max. 12 Jahren als Zeitsoldat wird man Berufssoldat.

Gruß Merger

Was ist denn hier los? Wenn Sie keine Ahnung von den
Verpflichtungsmodulitäten der Bundeswehr haben, informieren
Sie sich bitte vorab bevor Sie mich der Lüge bezichtigen. Ich
war exakt 16 Jahre und 7 Monate bei der Bundeswehr - ohne
Berufssoldat gewesen zu sein.

toll - und damit wollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie Ahnung von der Bundeswehr haben ?
Die max. Dauer als Zeitsoldat ist 12 Jahre!

Hallo,

aufgrund der Zusatzangaben, die merger schon rausgekitzelt hat, sind Sie versicherungspflichtmäßig der PKV zugeordnet. Das heißt, die müssen Sie aufnehmen. Zur Not in den Basistarif. Aber das werden Sie nicht wollen.

In die GKV kommen Sie nur über eine versicherungspflichtige Beschäftigung. ALG I bekommen Sie nicht, über ALG II kommen Sie nicht in die GKV, wenn Sie zuletzt privat versichert waren. Die bezahlen aber Ihre PKV.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
und Berufssoldat bleibt man dann sein Leben lang ??
Zeitsoldat oder Berufssoldat, beide haben doch freie Heilfürsorge, oder irre ich mich da ?
Gruss
Czauderna

Barmer hat als Experte für die gesetzliche Krankenversicherung das wesentliche dazu bereits ausgeführt. Ohne Einkommen besteht vielleicht noch eine Chance aber nach Nr. 13 Barmer wegen der früheren GKV-Vorversicherung? Nicht sicher, daher frag ich lieber nach…

Wenn das nicht geht, gibt es folgende Möglichkeiten (da deutsche PKV Sie nicht in einen normalen Tarif nehmen wird mit der Vorgeschichte bzw aktuellem Einkommensstatus):

  1. da sie mit dem langen Aufenthalt sicher gut Spanisch können, wäre eine Überlegung wert, sich für eine Weile offiziell zuerst in Spanien aufzuhalten mit spanischer gesetzlicher Pflichtversicherung. Über den Zeitraum gibt es widersprüchliche Aussagen, aber nach spätestens 12 Monaten und einem Tag können Sie dann nach Deutschland kommen und haben einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt natürlich auch, wenn Sie zuerst nach Österreich gehen und dort 12+ Monate verbringen, oder die Niederlande - praktisch alle anderen EU-Staaten haben eine gesetzliche Pflicht/Grund-Versicherung und Mitgliedszeiten dort werden so angerechnet in Deutschland als ob sie die Mitgliedschaft in einer deutschen GKV hatten. Es gibt auch Aussagen dass ein Verweildauer/Versicherungsdauer von nur ein paar Wochen schon ausreicht, aber da bin ich mangels Beweis etwas skeptisch.
  2. Wenn Sie glauben, in absehbarer Zeit eine Anstellung zu finden, die ihnen dann die gesetzliche Pflichtversicherung einbringen kann, können Sie auch erstmal eine Versicherung bei einem EWR-Dienstleister privat abschließen zuzüglich deutscher Pflegepflichtversicherung - das geht schnell und unkompliziert und erlaubt es Ihnen, die VErsicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen solange bis sie dann in eine gesetzliche oder private deutsche Krankenversicherung wechseln können.

Cheerio

Hallo Günter,

bitte nachfolgende Antwort von Oberbootsmann beachten:

Ich war exakt 16 Jahre und 7 Monate bei der Bundeswehr -
ohne Berufssoldat gewesen zu sein.

dies ist nicht möglich, da spätestens nach 12 Jahren der Wechsel in den Status Berufsoldat erfolt!

Ich vergaß vielleicht zu erwähnen, dass ich während der
sog. Übergangsgebührnisse zu einem bestimmten Prozentsatz
privat krankenversichert war.

Ab Beginn der Übergangsgebührnisse endet die Bundeswehrzeit.
Der ehemalige Soldat kann in dieser Zeit ein Studium, Ausbildung oder eine sonstige Tätigkeit verrichtet haben.
Natürlich kann er auch in dieser Zeit als Weltenbummler unterwegs gewesen sein.

In dieser Zeit siehe oben - war er privat krankenversichert.

Dies bedeutet, nach Rückkehr aus Argentinien muss er wieder in die PKV oder eine GKV-Pflichtige Tätigkeit aufnehmen.

Gruß Norbert